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Höhere Zulage auch für die Fahndungsgruppe Staatsschutz

Foto: GdP
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Die Landesregierung hat am gestrigen Tag beschlossen, endlich auch die Zulage für die Angehörigen der Fahndungsgruppe Staatsschutz zu erhöhen. Das bedeutet, dass auch diese Gruppe ebenso wie die Mitglieder der Spezialeinheiten, der Technischen Einsatzgruppe, der Verhandlungsgruppe und der Führungsstelle SE rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine auf 300 € erhöhte Zulage erhalten.

Die Anpassung der Zulage auch für die Fahndungsgruppe Staatsschutz ist aus Sicht der GdP ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Anerkennung der spezifischen Belastungen auf dem Gebiet der politisch und terroristisch motivierten Kriminalität. Mit Blick auf diesen Personenkreis wird damit endlich den langjährigen Forderungen der GdP entsprochen, die seit 2013 existierende Lücke zur Erschwerniszulagenverordnung des Bundes zu schließen.

Dennoch bleibt die bereits zu Beginn der Verhandlungen der Dienstrechtsreform aufgestellte Forderung der GdP, die EZulVO NRW umfassend zu überarbeiten, weiterhin bestehen. Denn es besteht nach wie vor hinsichtlich der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie für den Schichtdienst dringender Handlungsbedarf.
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