Höherer Familienzuschlag ab dem 3. Kind
Widerspruch gegen die Höhe des bislang gewährten Familienzuschlags und Antrag auf Neufestsetzung
Beamtinnen und Beamten, die drei oder mehr Kinder haben, sollten deshalb bis spätestens zum 31.12.2018 Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung hinsichtlich des kinderbezogenen Familienzuschlags einlegen sowie die Festsetzung von höheren Familienzuschlägen beantragen.Da das OVG NRW die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, ist es wichtig, zukünftig in jedem Jahr erneut Widerspruch gegen die Höhe des kinderbezogenen Familienzuschlags zu erheben sowie einen entsprechenden Antrag auf Gewährung eines höheren Familienzuschlags zu stellen.