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Inflationsausgleichprämie jetzt!

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Ende vergangenen Jahres hat die GdP sich an den Ministerpräsidenten gewandt und in Anbetracht der explodierenden Kosten für Energie und Lebensmittel die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die Landesbeschäftigten und Versorgungsempfänger gefordert. Parallel dazu hat auch der DGB im Februar 2023 den Finanzminister aufgefordert, den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jetzt mit einer Zahlung unter die Arme zu greifen. Denn die galoppierende Entwicklung der Verbraucherpreise lässt ein Warten bis zur nächsten Tarif- und Besoldungsrunde im Winter 2023 nicht zu.

Mit seinem Antwortschreiben lässt der Finanzminister die Beschäftigten jedoch mit Verweis genau auf diese im Winter anstehenden Verhandlungen im Regen stehen. Mit dieser Antwort können wir uns nicht zufrieden geben!
Klar muss doch sein: Bei Abschluss der letzten Tarifrunde, die unter Corona-Bedingungen durchgeführt wurde und deshalb nur eine geringe Tariferhöhung zur Folge hatte, waren die Folgen des Ukraine-Kriegs noch nicht absehbar. Vor allem die in die Höhe geschossenen Preise für Energie und Lebensmittel bringen die Beschäftigten an den Rand der Verzweiflung. Und genau deshalb hat der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie geschaffen und mit den besonderen Vergünstigungen der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit versehen.

Gerade der öffentliche Arbeitgeber muss jetzt im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Beschäftigten schon im laufenden Jahr helfen, die aktuellen finanziellen Herausforderungen zu überstehen. Die Inflationsausgleichsprämie darf nicht Spielball oder Verhandlungsmasse späterer Tarifrunden sein. Sie muss den Kaufkraftverlust während des laufenden Tarifvertrages kompensieren. Und dies für alle Beschäftigten in gleicher Höhe.

Deshalb ist auch der von anderen als Alternative ins Gespräch gebrachte Antrag auf einen Stufensprung im Rahmen des § 16 Absatz 5 TV-L keine Lösung dieses Problems. Wie schon Ende Dezember von der GdP erläutert, ist diese Idee zudem auch nicht zielführend, weil der Arbeitgeberverband der Länder (AdL) diesem Ansatz bereits eine eindeutige Absage erteilt hat. Deshalb fordern wir, dass die Inflationsausgleichszahlung jetzt endlich kommt!

Deutliche Steigerung der Tabellenentgelte statt Stufensprung!

Im nächsten Schritt folgt dann im Herbst die Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder. Die aktuellen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten beim Bund und Kommunen zeigt die Richtung an. Dort fordern wir 10, 5 %, mindestens und mindestens 500 Euro mehr für alle.

Nur durch die dauerhafte Erhöhung der Entgelte kann mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt gehalten werden!

Renaissance von Orts- und Familienzuschlag?

Noch einmal zurück zu § 16 Absatz 5 TV-L: Dieser sieht u. a. eine höhere Stufengewährung zum Ausgleich höherer Lebenskosten vor. Hiermit sind jedoch nicht allgemeine Preissteigerungen, sondern vielmehr regionale Besonderheiten gemeint. Diesem Umstand wird zum Beispiel bei den verbeamteten Beschäftigten durch Zahlung eines dem Mietindex entsprechenden Ortszuschlags Rechnung getragen. Die Wohnungskosten in Düsseldorf und Köln sind eben nicht zu vergleichen mit einem ländlichen Umfeld. Statt eines allgemeinen Stufensprungs wird doch richtiger zu diskutieren sein, ob die bestehende Preisschere nicht durch einen entsprechenden Zuschlag geschlossen werden muss und ob die Verantwortung des öffentlichen Arbeitgebers für ein auskömmliches Einkommen seiner Beschäftigten wirklich bei den Beamten endet.

Aus Sicht der GdP muss dringend über die Wiedereinführung entsprechender Zuschläge – für regional differenzierte Lebenshaltungskosten wie Mieten, aber auch z. B. für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, nachgedacht werden. Sonst wird der öffentliche Dienst im Vorzeichen des Fachkräftemangels zu einem Arbeitgeber, den die Beschäftigten sich nicht mehr leisten können.

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