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Irrweg: Diskussion im DGB über Beamte in der Bürgerversicherung

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Freie Heilfürsorge, Beihilfe- und Pensionsansprüche stehen für die GdP nicht zu Disposition

Es gibt keinen Grund die gut funktionierenden sozialen Absicherungssysteme für Beamtinnen und Beamte in eine Bürgerversicherung zu überführen. Für Lösungen mit „Fingerspitzengefühl“ ist da kein Platz. Trotzdem sehen wir uns mit schöner Regelmäßigkeit mit dem Vorwurf konfrontiert, die GdP betreibe im Kielwasser des DGB die Abschaffung des Berufsbeamtentums. Warum? Weil es offenbar eine Menge Verschwörungstheoretiker gibt, die der GdP ihre Erfolge und das Vertrauen ihrer Mitglieder nicht gönnen. Das halten wir aus.

Im DGB gibt es eine klare Beschlusslage

An der klaren Beschlusslage ändert sich auch nichts, wenn sich der DGB-Vorsitzende an Diskussionen um die Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme an Gedankenspielen über Möglichkeiten zur Integration der Beamtinnen und Beamten in eine Bürgerversicherung beteiligt. Die GdP lehnt das ab.
Auch wenn der DGB-Vorsitzende vorträgt, das könne nur unter Beibehaltung des bisherigen Absicherungsniveaus geschehen. Ein Ausweis von Fingerspitzengefühl ist das nicht und genau das hat die GdP dem DGB auch mitgeteilt.

Altersarmut verhindern

Dass eine Reform der Rente unabdingbar ist, um Altersarmut zu verhindern, ist unumstritten. Aber auch dem DGB ist bewusst, dass die Idee einer Bürgerversicherung für Beamtinnen und Beamten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Und genau das spiegelt die aktuelle Beschlusslage des DGB auch wider. Das ist auch gut so. Nur unter diesen Voraussetzungen hat die GdP die auf dem letzten DGB Bundeskongress gefassten Beschlüsse zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme mitgetragen. Und dabei bleibt es.

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