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Jäger verweigert 1:1 Abgeltung der Bereitschaftszeiten

Jäger verweigert 1:1 Abgeltung der Bereitschaftszeiten - Foto: GdP
Düsseldorf.

Ende vergangenen Jahres hat die GdP in Niedersachsen mit dem dortigen Innenminister vereinbart, dass Bereitschaftszeiten aus geschlossenen Einsätze, die zwischen 2005 und 2011 im Rahmen von Castor-Transporten angefallen sind, rückwirkend 1:1 als Freizeit vergütet werden. Auch in Zukunft soll die Abgeltung der Bereitschaftszeiten nicht restriktiv gehandhabt werden. Die getroffene Vereinbarung gilt jedoch nur für Niedersachsen. Weil sich NRWs Innenminister Ralf Jäger (SPD) trotz mehrerer Gespräch mit dem GdP-Landesvorsitzenden Arnold Plickert bislang weigert, auch für NRW eine vergleichbare Regelung zu vereinbaren, wird die GdP jetzt Musterverfahren gegen das Land anstrengen. Ziel der GdP ist es, dass bei allen länderübergreifenden geschlossenen Einsätzen die Bereitschaftszeiten generell 1:1 vergütet werden, und nicht nur rückwirkend beim Castor-Transport.

Damit alle betroffenen Beamtinnen und Beamten von dem angestrebten Musterverfahren profitieren, müssen sie auch in Zukunft bei jedem länderübergreifenden geschlossenen Einsatz eine 1:1 Abgeltung der geleisteten Bereitschaftszeiten geltend machen. Innenmister Jäger hat erklärt, dass er die entsprechenden Anträge bis zur Entscheidung über die Musterverfahren ruhend stellen wird. Für die entsprechenden Anträge wird die GdP kurzfristig Musteranträge zur Verfügung stellen.

Mehr Infos zum Download:
1:1 Abgeltung von Bereitschaftszeiten: GdP leitet Musterverfahren ein
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