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Übernahme Tarifergebnis

Jetzt Widerspruch einlegen!

Jetzt Widerspruch einlegen! Foto: GdP

Trotz der massiven Proteste der GdP und gegen den Rat von Verfassungsrechtsexperten haben am 10. Juli 2013 SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag durchgesetzt. Dadurch wird die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt. In der Besoldungsgruppe A 11 und A 12 gibt es in diesem und im kommenden Jahr nur ein Prozent mehr, Beamte ab der Besoldungsgruppe A 13 gehen sogar ganz leer aus. Betroffen sind auch die Versorgungsempfänger der entsprechenden Besoldungsgruppen. Die GdP hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird dagegen Musterverfahren führen. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen können sich durch Abgabe einer Widerspruchserklärung an diese Verfahren anhängen. Dadurch bleibt ihr Rechtsanspruch auf Nachzahlung der vollständigen Besoldungsanpassung gewahrt.

Warum reicht ein Widerspruch?

Das Finanzministerium hat sich mit einem Schreiben vom 22. Juli 2013 damit einverstanden erklärt, dass alle übrigen Verfahren bis zur Entscheidung der Musterverfahren ruhen wer-den. Gleichzeitig verzichtet das Ministerium auf die Einrede der Verjährung.

Was muss ich als Betroffener tun?

Damit der Anspruch gesichert wird, müssen alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) schriftlich Widerspruch einlegen. Ein Mustertext steht auf dieser Seite zum Download bereit.

Lediglich folgende Ergänzungen sind erforderlich:

Absender
Datum
Personalnummer
Besoldungsgruppe in der ersten Textzeile
Unterschrift

Die GdP empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen der Besoldungsgruppen ab A 11 Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss bis spätestens 31.12.2013 beim LBV eingehen.

Wie oft muss ich Widerspruch einlegen?

Da die Musterverfahren aller Voraussicht nach nicht in 2014 abgeschlossen werden, muss zur Anspruchswahrung auch in den kommenden Jahren fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss jeweils bis zum Jahresende beim LBV eingegangen sein, für 2014 also spätestens bis zum 31.12.2014.

Die GdP wird über den Verfahrensstand laufend berichten und auch im kommenden Jahr termingerecht Widerspruchsformulare zur Verfügung stellen.
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