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Jubiläumszuwendungen erhalten - erste Signale positiv

Aktuelle Rechtsgrundlage läuft zum 30.06.2021 aus

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Die aktuell noch maßgebliche Verordnung ist Rechtsgrundlage dafür, dass unseren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen jeweils zum 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläum der Rechtsanspruch auf eine Zuwendung zusteht. Die Verordnung ist allerdings bis zum 30.06.2021 dieses Jahres befristet. Soweit hier keine Anpassung erfolgt, entfällt die Zuwendung ab diesem Tage.

Forderung: Entfristung der Verordnung, zumindest aber Verlängerung

Die GdP hat das Ministerium frühzeitig auf die Problematik hingewiesen und gefordert, dass die Befristung der Verordnung aufgehoben wird. Die Jubiläumszuwendungen sind ein wichtiges Signal der Wertschätzung für unsere langjährig aktiven Kolleginnen und Kollegen und dürfen daher nicht entfallen.
Erste Signale aus dem Ministerium deuten darauf hin, dass die Problematik, auch aufgrund des Appells der GdP, wahrgenommen und an einer Lösung gearbeitet wird. Sobald in der Sache etwas spruchreif ist, werden wir euch unmittelbar informieren.
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