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Pressemitteilung

Kein Freifahrtschein für Raser

Blitzer
Düsseldorf.

Mit großer Genugtuung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von stationären Blitzern begrüßt. "Jede anderslautende Entscheidung wäre ein Freifahrtschein für Raser gewesen", betonte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. In dem gestern veröffentlichten Beschluss hatten die Verfassungsrichter festgestellt, dass nicht die Überwachung der Verkehrssicherheit rechtswidrig ist, sondern die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. "Das ist gut für die Bürger. Denn in NRW kommen jedes Jahr mehr Menschen durch überhöhte Geschwindigkeit ums Leben, als durch Mord und Totschlag", sagte Richter.

Positiv wertet die GdP zudem, dass durch die Karlsruher Entscheidung auch die Einwände von Verkehrssündern gegen den Einsatz sogenannter ProViDa-Fahrzeuge vom Tisch sind, mit denen die Polizei Verstöße im fließenden Verkehr dokumentiert. "Diese Chance muss die Polizei nutzen, um durch gezielte Geschwindigkeitskontrollen die Zahl der im Verkehr verletzten und getöteten Menschen weiter zu reduzieren", fordert Richter.

Raser würden oft übersehen, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung Unbeteiligte vor unzulässigen Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte schützen soll, nicht aber Straftäter und Verkehrsrowdies. "Sonst könnten auch Bankräuber dagegen klagen, dass sie durch die Überwachungskameras der Bank überführt werden", sagte Richter.
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