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KiPo-Zulage kommt mit Verspätung

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP

Bereits nach der Sommerpause hatte die Politik die Einführung einer Zulage für die besondere Belastungen der Kolleginnen und Kollegen beschlossen, die tagtäglich mit der Aufarbeitung von Delikten der Kinderpornographie sowie des Kindesmissbrauches (KiPo) betraut sind. Nach dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf soll die Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich rückwirkend zum 01.01.2021 ausgezahlt werden.

Zeitlicher Verzug läuft Ursprungsgedanken zuwider

Die GdP hat im Rahmen ihrer gemeinsamen Stellungnahme mit dem DGB darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen zu Lügde, Bergisch Gladbach und Münster mittlerweile zum Teil bereits seit zwei Jahren laufen und die Kolleginnen und Kollegen, die diese Taten aufgearbeitet haben, mittlerweile teilweise in anderen Funktionen eingesetzt werden. Durch den nun eingetreten Verzug besteht die Gefahr, dass diejenigen, die diese Taten unter enormer seelischer Belastung erfolgreich aufgeklärt haben, nicht mehr von der Zulage profitieren. Die GdP hat daher gefordert, die Zulage zumindest rückwirkend zum 01.01.2020 und nicht erst zum 01.01.2021 auszuzahlen.

Übertragung der Zulage auf die Tarifbeschäftigten

Der ursprüngliche Entschließungsantrag der Landtagsfraktionen zur Einführung der Zulage hat zudem vorgesehen, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich eingesetzt wurden, von der Zulage profitieren. Hier darf keine Unterscheidung zwischen Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten vorgenommen werden. Die GdP hat die Stellungnahme daher nochmals genutzt, die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Zulage auf unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu fordern. Weiterhin haben wir die Stellungnahme genutzt, um nochmals eine grundsätzliche Überarbeitung des Zulagensystems zu fordern.
Die gesamte Stellungnahme ist unter folgendem Link einsehbar:

https://nrw.dgb.de/archiv/++co++16e5e5a4-598d-11eb-bf48-001a4a160123
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