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Pressemitteilung

Koalition erkennt hohen Einstellungsbedarf bei der Polizei an

Koalition erkennt hohen Einstellungsbedarf bei der Polizei an - Foto: GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag ausdrücklich anerkennen, dass der Einstellungsbedarf bei der Polizei in den kommenden Jahren wegen des demografischen Wandels auf bis zu 2000 Polizistinnen und Polizisten steigt. „Ich bin mir deshalb sicher, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Zahl der Neueinstellungen bei der Polizei in den kommenden Jahren auch über die jetzt im Koalitionsvertrag genannte Zahl von 1400 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern weiter erhöhen wird“, sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter. „Eine höhere Einstellungszahl scheitert, anders als im Koalitionsvertrag unterstellt, auch nicht an den vorhandenen Ausbildungskapazitäten der Polizei“, stellte Richter klar.

Positiv bewertet die GdP zudem das Bekenntnis von Rot/Grün zur Stärkung des öffentlichen Dienstes. „Wir setzen große Hoffnungen darauf, dass es bei der von Rot/Grün angekündigten Dienstrechtsreform zu einer deutlichen Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes kommt“, sagte Richter. Neben der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört dazu für die GdP auch eine Faktorisierung der Arbeitszeit. Dadurch könnten Beschäftigte mit besonders belastenden Arbeitsbedingungen vorzeitig ohne Abschläge in Ruhestand gehen. Das gilt für die Polizei zum Beispiel für den Wach- und Wechseldienst. „Die Feststellung von Rot/Grün, dass der öffentliche Dienst bereits einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht hat und die Dienstrechtsreform deshalb nicht zu Kosteneinsparungen missbraucht werden soll, zeigt, dass die Koalition ihr Versprechen, den öffentlichen Dienst zu stärken, ernst meint“, betonte Richter. „An diesem Versprechen werden wir die neue Landesregierung messen.“

Enttäuscht zeigt sich die GdP hingegen darüber, dass im Koalitionsvertrag eine Aussage zur Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage fehlt. „Noch im Frühjahr haben beide Koalitionsparteien angekündigt, dass die Polizei- und Feuerwehrzulage in Zukunft wieder bei der Höhe der Altersversorgung berücksichtigt wird. Es gibt keinen Grund, von diesem Versprechen abzurücken, sondern die Koalition bleibt hier in der Pflicht“, sagte der GdP-Landesvorsitzende.
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