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LVOPol - Der modulare Aufstieg in den höheren Dienst kommt

Foto: GdP
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Am vergangenen Freitag (23.02.) hat das Innenministerium einen Entwurf für eine Überarbeitung der Laufbahnverordnung für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in NRW (LVOPol) vorgelegt. Eine Kernforderung der GdP, nämlich die Einführung eines prüfungserleichterten bzw. modularen Aufstiegs in den höheren Dienst für Führungskräfte des gehobenen Dienstes steht grundsätzlich drin, auch wenn wir die Details noch genau prüfen müssen.

Modularer Aufstieg in den höheren Dienst ist eine langjährige Forderung der GdP

Bereits heute sind in den Kreispolizei- und Landesoberbehörden ca. 80 Planstellen des höheren Dienstes nicht besetzt. Hinzu kommt, dass es bis 2021 zu einer weiteren Reduzierung (weniger Zulassungen als Pensionierungen) kommen und eine kurzfristige Erhöhung der Zulassungszahlen an der DHPol aufgrund von Kapazitätsengpässen schwierig zu realisieren sein wird. Die GdP fordert seit Jahren, dass qualifizierte Führungskräfte aus dem gehobenen Dienst (A12 und A13) auch ohne Masterstudium in bestimmte Funktionen des höheren Dienstes aufsteigen können. Der Vorteil des modularen Aufstieges ist, dass Kolleginnen und Kollegen mit jahrelangen Erfahrungen und Kompetenzen in ihren Bereichen mehr Verantwortung übernehmen können. Sie werden nach ihrem Aufstieg in den Behörden voll akzeptiert.

Gute Erfahrungen in anderen Verwaltungsbereichen

Das Laufbahnrecht für die Allgemeine Innere Verwaltung (LVO) war bereits 2013 grundlegend überarbeitet und um einen modularen Aufstieg ergänzt worden. Auch für die Feuerwehr gibt es seit 2017 eine entsprechende Aufstiegsmöglichkeit. In beiden Bereichen gibt es durchgehend positive Erfahrungen. Aus Sicht der GdP ist es deshalb höchste Zeit, dass die Polizei nachzieht.

Detaillierte Stellungnahme der GdP ist in Arbeit

Bei der Überarbeitung der LVOPol geht es aber um mehr, als um das Problem der Nachwuchsgewinnung für den höheren Dienst. Die GdP wird sich deshalb mit dem vorgelegten Entwurf detailliert auseinander setzen. Die LVOPol unterliegt als Rechtsverordnung nicht der Mitbestimmung durch die Personalräte, sondern dem Beteiligungsverfahren für die Gewerkschaften nach §94 Landesbeamtengesetz (LBG). Deshalb hat das Innenministerium jetzt die Gewerkschaften bis zum 7. März aufgefordert, ihre Stellungnahmen zum Entwurf der LVOPol vorzulegen. Die Stellungnahme der GdP im Rahmen der Verbändeanhörung wird unter www.gdp-nrw.de unter der Rubrik „Positionen“ veröffentlicht.

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