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Pressemitteilung

Land muss Abbrecherquote oben drauf legen

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Trotz der Einstellung von 2300 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern können die Polizeibehörden in NRW frühestens ab 2023 mit einer echten Verstärkung rechnen, darauf hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW Michael Mertens im Vorfeld der morgigen Vereidigung der angehenden Polizisten hingewiesen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung die Polizei nachhaltig stärken will. Aber dafür reichen 2300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter pro Jahr nicht aus, weil wir in den kommenden Jahren Tausende von Polizisten ersetzen müssen, die zu den Hochzeiten des Terroranschläge der RAF eingestellt worden sind“, sagte Mertens. „Hinzu kommt, dass die Abbrecherquote bei der Polizei in den letzten Jahren gestiegen ist, auf 12 Prozent. Diese Stellen fehlen uns zusätzlich“, betonte Mertens. „Deshalb muss das Innenministerium die Stellen, die durch Abbrecher freigeworden sind, beim nächsten Einstellungstermin zusätzlich besetzen.“

Nach Beobachtungen der GdP scheiden von den 2300 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, die jedes Jahr am 1. September in NRW ihr dreijähriges Studium zum Polizeibeamten beginnen, 150 bereits im ersten Jahr wieder aus. Weitere 130 Abbrecher kommen in den nächsten beiden Jahren hinzu. Entweder, weil sie die erforderliche Leistung nicht erbracht haben, oder weil sie gemerkt haben, dass der Polizeiberuf die falsche Berufswahl für sie war. Um den damit verbundenen Personalverlust auszugleichen, müsste das Land die Zahl der Neueinstellungen bei der Polizei auf 2500 Anwärterinnen und -anwärter pro Jahr erhöhen.

GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens betont, dass die Erhöhung der Einstellungszahlen trotz der damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für alle, die an der Ausbildung der Nachwuchspolizisten beteiligt sind, alternativlos ist. „Die Ressourcen, die wir für die Ausbildung der zusätzlichen Kommissaranwärterinnen und -anwärter brauchen, sind da, weil sie nur Anwärter ersetzen, die ihre Ausbildung vorzeitig abgebrochen haben“, betonte Mertens. „Auch das dazu erforderliche Geld ist vorhanden, weil der Landtag die Stellen für die Kommissaranwärter immer auf drei Jahre finanziert. Was fehlt, ist nur noch die Erklärung der Landesregierung: Wir machen das!“
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