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Übernahme Tarifabschluss

Landeregierung hält bei der Übernahme des Tarifabschlusses Wort

Foto:GdP
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Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in NRW steigen zum 01.04.2017 um 2,0 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Zum 01.01.2018 kommen weitere 2,35 Prozent hinzu. Der Besoldungsanstieg liegt damit auf der gleichen Höhe wie der Ende Februar in Potsdam vereinbarte Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder. Lediglich beim Zeitpunkt des Inkrafttretens der Besoldungserhöhung müssen die Beamtinnen und Beamten in diesem Jahr drei Monate länger warten, als die Tarifbeschäftigten. 2018 treten die Tarif- und die Besoldungsanpassung zum gleichen Zeitpunkt in Kraft. Darauf haben sich die rot-grüne Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes heute in Düsseldorf geeinigt. Für die Beamten bedeutet das in den nächsten beiden Jahren eine Tariferhöhung zwischen insgesamt 4,4 und 5,47 Prozent. Die Besoldungsanpassung soll noch vor Ende der Legislaturperiode den Landtag passieren.

Die Gewerkschaft der Polizei bewertet die Vereinbarung mit der Landesregierung positiv. „Ministerpräsidentin Kraft hat ihr Versprechen, den Tarifabschluss auch für die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übernehmen wahrgemacht. Das hilft uns, den öffentlichen Dienst auch in den kommenden Jahren attraktiv zu halten“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert.

Positiv bewertet der GdP-Vorsitzende, dass bei der Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten kein Abzug von 0,2 Prozent für den Aufbau einer Versorgungsrücklage vorgenommen wird. Dadurch waren die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren geringer gestiegen als die Bezüge der Tarifbeschäftigten. „In diesem Punkt haben sich die Gewerkschaften gegenüber der Landesregierung durchgesetzt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt“, betont Plickert. Zudem gilt der Mindestbetrag von 75 Euro Besoldungsanstieg in diesem Jahr ohne Kappungsgrenze.
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