Landesregierung korrigiert regionalen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag und erhöht die Wegstreckenentschädigung
Korrektur des regionalen Ergänzungszuschlages
Für den Zeitraum zwischen Januar und November 2022 wird ein ortsbezogener Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gezahlt. Dieser richtet sich nach der Mietstufe des Hauptwohnsitzes und wird als Gesamtbetrag mit den Dezember-Bezügen ausgezahlt. Ab Dezember 2022 wird der Ergänzungszuschlag dann in den regulären Familienzuschlag integriert und wie gewohnt monatlich ausbezahlt. Eine Übersicht über die Zuschläge enthalten die Anlagen zu diesem Flugblatt. In welcher Mietstufe sich euer Wohnort befindet, erfahrt ihr unter:
https://www.wohngeld.org/mietstufe/nordrhein-westfalen.html
https://www.wohngeld.org/mietstufe/nordrhein-westfalen.html
Anpassung des Landesreisekostenrechts
Gleichzeitig soll mit dem Gesetz vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 für die Dienstreisen die Wegstreckenentschädigung für Pkw auf 35 Cent/km und für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder auf 23 Cent/km erhöht werden. Eine Regelung für die Zeit ab 01.01.2025 muss noch getroffen werden.
GdP-Position: Genaue Prüfung der Regelungen erforderlich
Die im April beschlossenen Maßnahmen zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation enthalten positive Ansätze. Ob das Gesamtpaket aber ausreicht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig zu erfüllen, wird derzeit genau geprüft. Auch die Frage der sogenannten Altfälle für die Zeit vor dem 01.01.2022 bleibt für den Moment weiter offen. Auch hier werden wir uns für eine schnelle und zielführende Lösung im Sinne unserer Kolleg:innen einsetzen.
Dokumente zum Download:
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