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Landesregierung nimmt Forderung nach Kostenbeteiligung der Polizisten zurück

Landesregierung nimmt Forderung nach Kostenbeteiligung der Polizisten zurück - Foto: GdP

Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird in NRW zum 1. Juli 2016 wiederhergestellt, ohne das die Polizistinnen und Polizisten durch Kürzungen an einer anderen Stelle an deren Finanzierung beteiligt werden. Das geht aus dem Landeshaushalt für 2016 hervor, den der Landtag in dieser Woche beschlossen hat. Damit sind die langjährigen Bemühungen der GdP, die in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt hat, dass die bereit 2008 ersatzlos gestrichene Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage wiederhergestellt wird, von Erfolg gekrönt. Die Altersbezüge der Polizistinnen und Polizisten erhöhen sich dadurch um 91,40 Euro im Monat.

Strittig war zum Schluss nur noch die Frage, ob die Polizistinnen und Polizisten durch den Wegfall des Kleidergeldes an der Finanzierung beteiligt werden sollen. In den Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit hatte die Landesregierung immer wieder eine Kostenbeteiligung der Polizisten gefordert. In einem Schreiben von 13. Juli 2015 an den GdP-Landesvorsitzenden Arnold Plickert stellt Staatssekretär Bernhard Nebe dazu ausdrücklich fest: Am „26. Juni 2015 hat die Ministerpräsidentin festgelegt, dass für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit in Rahmen der Dienstrechtsmodernisierung von den von dieser Maßnahme begünstigten Ressorts eine Kompensation in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro erbracht werden soll“. Ursprünglich hatte die Landesregierung sogar sechs Millionen Euro gefordert. In Verhandlungen mit der Landesregierung, die der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert im Namen des DGB und des Deutschen Beamtenbundes geführt hat, konnte dieser Betrag auf 3,6 Millionen Euro reduziert werden.

Dass die Kostenbeteiligung der Polizistinnen und Polizisten am Ende ganz gestrichen worden ist, ist einer Intervention der SPD-Fraktion zu verdanken, insbesondere des Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer und des Innenexperten Thomas Stotko. Vorangegangen sind dieser Entscheidung zahlreiche Gespräche, die u.a. der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert mit den Spitzenvertretern der SPD-Fraktion geführt hat. Gleichgelagerte Gespräche wurden auch von Seiten der DPolG und des BDK geführt. Mit dem Innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion war abgesprochen, dass über diese Gespräche Vertraulichkeit gewahrt wird und dass es hierzu eine gemeinsame Vertragsunterzeichnung der drei Landesvorsitzenden mit der Fraktionsspitze der SPD geben wird. Daran hat sich die GdP im Gegensatz zum BDK gehalten, weil wir ein verlässlicher Gesprächspartner sind.


Im Übrigen wird NRW ab Mitte nächsten Jahres nach Bayern das einzige Bundesland sein, in dem die bereits 2008 gekippte Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt worden ist. Das ist ein großer Erfolg für alle Polizistinnen und Polizisten.
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