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Landesregierung passt Familienzuschlag für kinderreiche Familien rückwirkend zum 01.01.2021 an

Foto: GdP
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Mit zwei maßgeblichen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgeber der Länder im vergangenen Jahr unter massiven Handlungsdruck gesetzt. In den Entscheidungen wurde festgestellt, dass in den damals entschiedenen Fällen sowohl die Besoldung wie auch die familienbezogenen Besoldungsbestandteile nicht den verfassungsmäßigen Mindestanforderungen genügen. Gleichzeitig wurde den Ländern eine Frist zur Schaffung verfassungskonformer Regelungen gesetzt. Aus diesem Grund plant das Land NRW mit einem aktuellen Gesetzentwurf die Anpassung der familienbezogenen Bestandteile. Eine Besoldungsreform, die die übrigen verfassungsmäßigen Mängel behebt, lässt weiter auf sich warten.

Deutliche Erhöhung der Zuschläge zum 01.01.2021

Die nun im Rahmen der Verbändeanhörung vorgelegte Neufassung der Besoldungsordnung sieht eine spürbare Erhöhung des Familienzuschlags vor. So steigt der Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags für das dritte zu berücksichtigende Kind für eine Kollegin oder einen Kollegen ab der Besoldungsgruppe A 9 von bisher 402,69 Euro auf 807,15 Euro. Von der Erhöhung der Familienzuschläge profitieren auch die Anwärter:innen. Eine Aufstellung aller Zahlen könnt ihr der angehängten Tabelle entnehmen.

Auch Rückzahlung für 2011 - 2020 geregelt

Der Gesetzentwurf regelt überdies auch die Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum zwischen 2011 und 2020. Voraussetzung für eine Nachzahlung ist, dass jährlich ein entsprechender Widerspruch gegen die Höhe der Zuschläge erhoben wurde. Die GdP hat den Kolleginnen und Kollegen jährlich entsprechende Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Das zahlt sich nun aus!
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