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Landtag berät Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen

Wer unter Einsatz von Leib und Leben gegen Rechtsbrecher vorgeht, muss darauf vertrauen können, dass das Land ihm anschließend nicht die kalte Schulter zeigt. In einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Innenausschuss hat die GdP deshalb heute eine Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion unterstützt, mit der die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die Landesregierung als Dienstherr die nicht eintreibbaren Schmerzensgeldansprüche ihrer Beamtinnen und Beamten übernehmen soll.

Der Antrag geht auf eine Forderung der GdP zurück. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die während ihres Dienstes angegriffen werden, bleiben immer wieder auf ihrem Schmerzensgeldanspruch sitzen, wenn der vom Gericht verurteilte Täter zahlungsunfähig ist. Aus Sicht der GdP ist das ein untragbarer Zustand. Deshalb hat die GdP bereits im Mai letzten Jahres Innenminister Ralf Jäger aufgefordert dafür zu sorgen, dass der Dienstherr die nicht eintreibbaren Schmerzensgeldansprüche ihrer Beamtinnen und Beamten übernehmen kann. In Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen geht das schon. Im Bund und in Bremen ist eine entsprechende Gesetzesregelung in Vorbereitung.

In NRW wäre für eine entsprechende Regelung das Landesbeamtengesetz der richtige Ort. Das liegt aktuell ohnehin als Bestandteil des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes auf dem Tisch des Landtags. Nach der Anhörung ist aus Sicht der GdP jedenfalls festzustellen, dass es im Grundsatz einen parteiübergreifenden Konsens gibt. Differenzen beschränken sich auf die Details einer möglichen Ausgestaltung eines Anspruchs.

Aus Sicht der GdP muss NRW jetzt auf den Zug aufspringen. Das wäre ein wichtiges Signal, dass das Land seine Beamtinnen und Beamten nicht im Regen stehen lässt.

Die Stellungnahme der GdP zum Download
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