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Langzeitarbeitskonten: Gut gemeint, mäßig umgesetzt

GdP kritisiert aktuellen Verordnungsentwurf

Foto: Lukas Maaßen/GdP
Foto: Lukas Maaßen/GdP

Knapp zwei Jahre nach der Ankündigung liegt der GdP nun der Verordnungsentwurf zur Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten in der Landesverwaltung vor. Die Kritik, die die GdP gemeinsam mit dem DGB im Verlauf des gesamten Prozesses eingebracht hat, findet allerdings in dem vorgelegten Papier so gut wie keine Berücksichtigung. Im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung hat die GdP daher nochmals die strukturellen Schwachstellen benannt, die das vorgesehene Konzept aufweist.

Hierzu gehören insbesondere:
- Die Nutzung der Konten sieht eine „freiwillige“ Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden vor.
- Die Möglichkeiten der Erstbefüllung des Langzeitarbeitszeitkontos sind für den Bereich der Polizei NRW zu gering angesetzt. Bei Einrichtung des Kontos können nach derzeitigem Stand nur 156 Stunden aus FLAZ-/GLAZ-/DSM-Konten, 122 Stunden aus angeordneter Mehrarbeit sowie 278 Stunden, die pandemiebedingt entstanden sind, eingebracht werden. Damit wird die Polizei NRW auch künftig jährlich die Debatte über die Verjährung der Mehrarbeitsstunden führen müssen.
- Die Nutzung der aufgebauten Guthaben kann aufgrund „dienstlicher Belange“ abgelehnt werden. Die GdP hat diese unbestimmte Regelung kritisiert und wird darauf hinwirken, dass im Rahmen von Dienstvereinbarungen konkrete Bedingungen festgehalten werden.
- Die Inanspruchnahme in den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestandseintritt ist weiter nicht vorgesehen. Das widerspricht nach unserer Auffassung der Idee einer individuellen Lebensplanung unserer Kolleg:innen.

GdP-Position: Anforderungen müssen sich am Polizeialltag orientieren

Die aktuellen Regelungen sind davon geprägt, dass die Konten ressortübergreifend gelten. Dabei bleibt allerdings, neben allen übrigen Schwächen, die besondere Ausgangslage der Polizei NRW mit der Altstundenproblematik auf der Strecke. Die GdP wird in dem Prozess daher weiter auf Verbesserungen drängen.
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