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Langzeitarbeitskonten bleiben ein unzureichender erster Schritt

Foto: Stephan Hegger/GdP
Foto: Stephan Hegger/GdP

Der Polizei-Hauptpersonalrat hat trotz weiter bestehender grundsätzlicher Bedenken den Weg für die Einführung der Langzeitarbeitszeitkonten (LAK) bei der Polizei freigemacht. Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen fest, wann und wie Stunden- und Urlaubsguthaben auf die LAK eingezahlt und später wieder entnommen werden können.

Hierzu werden die Behörden für den Beamtenbereich zeitnah Rahmenvorgaben sowie die Musterdienst- und Mustereinzelvereinbarungen aus dem Innenministerium erhalten. Für den Tarifbereich stehen aufgrund bestehender rechtlicher Probleme die entsprechenden Regelungen noch aus.

Vorgaben der AZVO sind für die Polizei zu restriktiv

Grundlage für die LAK sind die restriktiven Regelungen in der bestehenden Arbeitszeitverordnung (AZVO). Die GdP hat das in der Anhörung deutlich kritisiert, der Gesetzgeber hat sich aber darüber hinweg gesetzt: Eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 44 Stunden lehnen wir genauso ab, wie wir den Umfang der Stunden, die auf das LAK gebucht werden können, für viel zu gering halten. Diese grundlegenden Konstruktionsfehler sind aber der Mitbestimmung der Personalräte entzogen. Für die Beseitigung ist die Politik verantwortlich.
Mit der Zustimmung des PHPR gelingt aber zumindest der Einstieg in einen dauerhaften Schutz von Überstunden in vor dem Verfall. Mehr aber nicht.

Teilnahme am LAK auch ohne die Erhöhung der Wochenarbeitszeit möglich

Grundvoraussetzung für die Zustimmung des PHPR war deshalb, dass eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit keine Voraussetzung für die Nutzung der LAK ist. Stundenguthaben können auf das LAK gebucht werden, ohne die Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Trotzdem gibt es nach wie vor Handlungsbedarf.

Bebuchungsmöglichkeiten von Differenz-/GLAZ-/FLAZ-Konten zu gering

Die Möglichkeiten, Stunden auf das LAK zu buchen, sind deutlich zu eng gefasst. Hier muss der Rahmen weiter gefasst werden. Nur bei der Erstbebuchung ergibt sich die Möglichkeit, Zeitguthaben von den Differenz- und GLAZ/FLAZ-Konten auf das LAK zu buchen. Bei der regelmäßigen jährlichen Bebuchung können nur Erholungsurlaub und angeordnete Mehrarbeit umgebucht werden. In vielen Bereichen der Polizei bestehen aber hohe Kontenstände außerhalb der angeordneten Mehrarbeit. Daher muss es auch regelmäßige Umbuchungsmöglichkeiten aus diesen Guthaben geben.

GdP Forderung: Besonderheiten der Polizei müssen in der AZVOPol geregelt werden

Nirgendwo im öffentlichen Dienst ist das Überstundenproblem so groß, wie in der Polizei. Hierauf muss die Politik mit besonderen Regelungen in der AZVOPol reagieren, damit das ständige Problem der Verjährung von Mehrarbeit ein für alle Mal beendet wird.

Die GdP fordert außerdem, dass bis dahin weiter auf die Einrede der Verjährung von angeordneter Mehrarbeit verzichtet wird. Es darf keine einzige Stunde verfallen. Das hat Innenminister Reul immer versprochen. Daran muss er sich jetzt auch messen lassen.

Dokumente zum Download:
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