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Langzeitkonten kommen. Endlich!

Foto: GdP NRW
Foto: GdP NRW

Mit einer Pressemitteilung hat Innenminister Reul verbindlich erklärt, dass bei der Polizei Langzeitkonten Eingeführt werden sollen.

Arbeitsgruppe mit den Gewerkschaften - die GdP ist dabei

Eckpunkte aus der Pressemitteilung:
  • Parken von bis zu einem Jahr Arbeitszeit auf dem Konto soll möglich werden.
  • Die Entnahme kann entweder durch Reduzierung der Wochenarbeitszeit, oder als Freizeitblock von bis zu 6 Monaten erfolgen.
  • Ab dem 60. Lebensjahr kann nur doch die Wochenarbeitszeit verkürzt werden, allerdings maximal um die Hälfte (50%).

Die Details sollen jetzt in einer Arbeitsgruppe geklärt werden. Das hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften bereits nach der letzten Besoldungsanpassung vereinbart. Neben Langzeitkonten geht es hier auch noch um weitere wichtige Themen, wie die Wochenarbeitszeit und die Belange besonders belasteter Beschäftigter.

Zentrale Forderungen der GdP zu Langzeitkonten

Dass der Innenminister jetzt endlich einen Vorschlag für Langzeitkonten in der Polizei gemacht hat, ist ihm hoch anzurechnen. Jetzt geht es darum, daraus ein wirklich gutes Paket für die Polizeibeamtinnen und -beamten zu machen. Wichtige Fragen, die dafür noch geklärt werden müssen, sind:
  • Um den drohenden Verfall von Altstunden zu verhindern, muss es eine großzügige Regelung zur Einbringung in der Startphase geben.
  • Absolute Freiwilligkeit der Nutzung des Langzeitkontos für die Beschäftigten.
  • Bei Übertragung von Mehrarbeit i.S. v. §61 LBG muss klar sein, wie sich das auf den Auszahlungsanspruch in Geld auswirkt.
  • Klare Regeln für die Übertragung von Überstunden auf Flexiblen Arbeitszeitkonten und Differenzkonten.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen (Höchstarbeitszeiten) muss gewährleistet bleiben.
  • Eine Entnahme muss auch durch Freistellung vor der Pension möglich sein.
  • Klare Regelung für den Fall, dass angesparte Stunden wegen vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst nicht genommen werden können.

Umsetzung muss noch vor dem Jahresende erfolgen

Zentral bleibt es für die GdP, dass die Langzeitkonten noch dieses Jahr umgesetzt werden, damit die Polizisten endlich nicht mehr jedes Jahr von Neuem zittern müssen, ob der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung verzichtet, oder nicht.
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