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Langzeitkonten sollen noch in diesem Jahr kommen

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Bereits im Koalitionsvertrag hat die amtierende Landesregierung angekündigt, dass sie Überstunden sicher vor Verfall schützen will. Nach Informationen der GdP laufen im Innenministerium intensive Vorbereitungsarbeiten zur Einführung von Langzeitkonten. Ziel ist es, angefallene Mehrarbeitsstunden nach §61 Landesbeamtengesetz sowie Guthaben auf Differenz- sowie FLAZ- und GLAZ-Konten umfassend gegen Verfall zu schützen.

Lösung für die Verjährung muss bis 2019 stehen

Für Mehrarbeitsstunden gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Um den Verfall von Millionen „alter“ Stunden zu verhindern, hat die GdP bereits 2015 durchgesetzt, dass das Land für vor 2015 angefallene Mehrarbeitsstunden per Erlass (22. 5. 2015) für einen Übergangszeitraum bis Ende 2020 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Dadurch sind diese Stunden vor Verfall geschützt. Für die erst seit 2015 neu angefallenen Mehrarbeitsstunden läuft die Uhr aber bereits Ende 2018 ab. Ab dann laufen diese Stunden in die regelmäßige Verjährungsfrist hinein. Deshalb ist es jetzt höchste Eisenbahn, die Überführung dieser Stunden auf Langzeitkonten zu regeln.

Langzeitkonten sind nicht von heute auf morgen umsetzbar

Die Einführung von Langzeitkonten ist kein einfacher Schritt: Geregelt werden muss zum einen, wie viele Stunden Beschäftigte unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum auf ein Langzeitkonto umbuchen können. Zum anderen muss klar sein, wie die Abgeltung von Stundenguthaben funktionieren soll und was mit Guthaben auf Langzeitkonten passiert, wenn eine Abgeltung in Freizeit nicht mehr möglich ist. Bei der Beantwortung dieser Fragen haben Beschäftigte und Dienstherr nicht immer die gleichen Interessen. Hier ausgewogene Kompromisse zu finden, braucht Zeit.

Zwischenlösung: Weiterer Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Für den Fall, dass sich die Einführung von Langzeitkonten über das Jahresende hinaus weiter verzögert, hat der Innenminister bereits zugesagt, die Regelung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu verlängern. Aus Sicht der GdP muss das so früh wie möglich geschehen, um den Beschäftigten Sicherheit zu geben, dass ihre Stunden nicht verfallen.
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