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Landesdelegiertentag 2010

Leitanträge zur Gewalt gegen Polizei und zur Modernisierung des Dienstrechts beschlossen

Dortmund.

Mit der Beschlussfassung von Anträgen zur Ausbildung bei der Polizei, zur Modernisierung des Beamtenrechts und zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der GdP setzt der Landesdelegiertentag der GdP heute seine Beratungen in Dortmund fort. Gestern hatten die Delegierten bereits weitreichende Vorschläge zur Modernisierung des Dienstrechts in NRW, zur Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Polizei und zur Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beschlossen.

Im Leitantrag „Polizei im Spektrum der Gewalt“ fordert die GdP die Einführung einer Mindeststrafe bei Übergriffen auf Polizeibeamte. „Die Gewalt gegenüber Polizei- und Vollstreckungsbeamten hat ein Ausmaß erreicht, das ein unverzügliches Handeln unverzichtbar macht. Die Polizeibeamten, die jeden Tag ihre Knochen für die Sicherheit der Bürger herhalten, haben ein Recht, dass sich der Staat schützend vor sie stellt, wenn sie selber von Gewalttätern angegriffen werden“, heißt es in der Begründung des Antrags.

Weiter heißt es in dem Antrag, dass der Entwicklung der Jugendgewalt nicht länger tatenlos zugesehen werden dürfe. Zu deren Eindämmung müssten „alle zur Verfügung stehenden jugendpräventiven Mittel intensiviert und die hierfür erforderlichen sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden“. Zudem fordert die GdP, dass zur Eindämmung der Gewalt bei Fußballspielen die Verantwortungsträger in Politik, bei den Fußballverbänden, den beteiligten Vereinen, der Deutschen Bahn sowie den Städten stärker in die Pflicht genommen werden.

In einer vom Journalisten Jürgen Zurheide moderierten Politikrunde haben am zweiten Kongresstag Horst Engel (FDP), Ralf Jäger (SPD), Guntram Schneider (DGB), Konrad Freiberg (GdP), Peter Biesenbach (CDU) und Monika Düker (Bündnis90 /Grüne) über ihre Konzepte zur Inneren Sicherheit diskutiert. Foto: Manfred Vollmer

Im Leitantrag zur Modernisierung des Öffentliches Dienstrechts fordert die GdP, dass das Land die durch die Föderalismusreform entstanden Chancen für die Schaffung einer funktions- und aufgabengerechten Besoldung nutzt. Das Besoldungsniveau des öffentlichen Dienstes müsse wieder an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung herangeführt werden. „Der Verweis auf leere Haushaltskassen und die von der Politik sich selbst auferlegte Schuldenbremse gelten nicht als Argument, Beamtinnen und Beamten weiterhin als Sparschwein der Nation zu missbrauchen“, heißt es im Antrag.

Im Leitantrag „Den demografischen Wandel gestalten“ fordert die GdP eine nachhaltige Änderung der Personalpolitik. Dringender Handlungsbedarf besteht, weil „Streifenwagenbesatzungen, deren Durchschnittsalter deutlich über 50 Jahre liegt, schon bald nicht mehr die Ausnahme, sondern in vielen Polizeibehörden die Regel sein werden“. Besorgniserregend sei zudem der hohe Krankenstand bei der Polizei. Die GdP hält deshalb einen grundlegenden Kurswechsel für überfällig. Neben der Faktorisierung der Arbeitszeit und der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten fordert die GdP deshalb auch die Einführung eines Gesundheitsmanagementsystems und das Festhalten an den spezifischen Altersgrenzen bei der Polizei.

Zudem haben sich die Delegierten in Dortmund detaillierte Forderungen zur Modernisierung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst beschlossen. Wer als Polizeibeamter tagtäglich die Demokratie schützt, müsse auch selbst Demokratie erfahren, wenn es um die Gestaltung der eignen Arbeitsbedingungen geht.
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