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Verkehrsforum 2013

Massives Drängeln als Straftat ahnden

Massives Drängeln als Straftat ahnden - Foto: GdP
Düsseldorf.

Drängeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern oft mit verheerenden Folgen für die Opfer verbunden. Mehr als 8000 Unfälle mit Personenschäden gehen jedes Jahr alleine in NRW auf zu geringen Abstand, Drängeln, Schneiden und riskante Überholmanöver zurück, doppelt so viele wie durch fehlende Fahrtüchtigkeit in Folge von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum. Auf ihrem Verkehrsforum am 21. November in Düsseldorf hat die Gewerkschaft der Polizei deshalb gefordert, dass massives Drängeln und grobe Geschwindigkeitsüberschreitung als Straftat geahndet werden, statt wie bislang als Ordnungswidrigkeit.

Gleich zu Beginn des Forums hatte GdP-Verkehrsexperte Michael Mertens daran erinnern, dass aggressive Raser nicht nur für einen erheblichen Teil der Verletzten verantwortlich sind, sondern auch für 30 Prozent aller Verkehrstoten. Alleine in NRW fielen diesem Delikt im vergangenen Jahr rund 200 von 528 getöteten Menschen zum Opfer. Die GdP fordert deshalb, dass eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, von der eine Gefährdung Dritter ausgeht, in den Paragraph 315 c des Strafgesetzbuchs aufgenommen wird. Eine Forderung, die auch von den auf dem Forum anwesenden Verkehrspsychologen und Experten von Polizei und Justiz geteilt wurde.
Prof. Dr. Gerrit Manssen, Verkehrspapst der Universität Regensburg, kritisierte auf dem Forum die bisherige Ausgestaltung des Paragraph 315 c als verstaubt. „Die Hauptursachen der Verkehrsunfälle, überhöhte Geschwindigkeit und Drängeln, kommen darin gar nicht vor. Das geht an der Realität vorbei“, sagte Manssen. Auch die Forderung der GdP nach einem Überholverbot für LKWs zu Stoßzeiten auf zweispurigen Autobahnen und nach Einführung von Section Controll zur Geschwindigkeitsüberwachung wird von ihm unterstützt. Mannsen könnte sich sogar ein grundsätzliches Überholverbot von LKWs vorstellen.
Dass aggressives Drängeln und Rasen selten bestraft wird, liegt nicht nur an dem in Deutschland zu niedrigen Strafmaß, sondern oft auch an seiner schweren Nachweisbarkeit. Dieses Problem hat nur die Polizei, die Drängler verfolgen, filmen und anschließend zur Feststellung der Personalien anhalten muss, sondern auch die Justiz. Die Düsseldorfer Strafrichterin Britta Brost erinnerte auf dem GdP-Forum daran, dass eine Verurteilung wegen zu dichten Auffahrens nur dann als Nötigung gilt, wenn der vorausfahrende Fahrer in Furcht und Schrecken versetzt und so zu ungewollten, unfallträchtigen Situationen veranlasst wird. Einmaliges, kurzfristiges nahes Auffahren reiche für eine Verurteilung wegen Nötigung nicht aus. Übrig bleibe in solchen Fällen nur eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit.
Viele der Drängler sind Dauerraser. Sorge bereitet der Polizei vor allem die Gruppe der unter 30-Jähren Männer mit geringem Sozialstatus und schnellen Autos, und die Gruppe der Manager mit großen Dienstwagen, die von Termin zu hetzen. Nina Pollack, Leiterin der Begutachterstelle für Fahreignung bei der DEKRA in Essen plädierte auf dem GdP-Forum für eine Stärkung der Präventionsarbeit der Polizei „Viele Autofahrer, die zu mir zur Begutachtung kommen, sagen: Wäre es nur teurer gewesen, hätte mir das nur vorher einer gesagt, hätte ich den Führerschein nicht verloren“, sagte Pollack. Auch Michael Frücht, NRWs oberster Verkehrspolizist plädierte auf dem Forum für eine Stärkung der Repressionsarbeit der Polizei. „Es muss ein Risiko bestehen, dass ich erwischt werde“, forderte Frücht. „Repressive Elemente sind in der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei unverzichtbar.“
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