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Mehrarbeit: Ab 2024 droht Verfall

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Bei seinem Amtseintritt 2017 hat Herbert Reul versprochen, dass unter ihm als Innenminister keine Stunde Mehrarbeit bei der Polizei verfallen wird. Diesem Versprechen hat Reul bisher Taten folgen lassen: Nach intensiven Gesprächen mit der GdP und dem PHPR wurde zum Ende jeden Jahres der Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Allen Beteiligten war dabei klar: Hinter den Mehrarbeitsstunden stehen dienstliche Belastungen für unsere Kolleginnen und Kollegen. Ein Verfall dieser besonders belastenden Stunden darf es deshalb nicht geben.

Finanzministerium und Landesrechnungshof: Einrede muss in Zukunft erhoben werden

Nachdem sich vor kurzem der Landesrechnungshof mit dem Umgang der Mehrarbeit in der Polizei befasst hat, scheint allerdings ein Umdenken stattgefunden zu haben: Finanzminister Marcus Optendrenk hat nun klar geäußert, dass die Praxis des Verzichts auf die Einrede der Verjährung nicht mehr fortgesetzt wird. Das führt im Ergebnis dazu, dass am 31.12.2023 erhebliche Mehrarbeitsguthaben unserer Kolleginnen und Kollegen verfallen können. Das darf nicht passieren!

Lösung: Flexibilisierung der Langzeitarbeitskonten

Die GdP fordert deshalb, dass das Problem der Mehrarbeitsberge durch die Einführung echter Langzeitarbeitskonten endlich gelöst wird! Die aktuell bestehenden Bebuchungsmöglichkeiten sind dazu vollkommen unzureichend. Die GdP hat daher seit Anbeginn des Prozesses eingefordert, dass diese ausgeweitet werden müssen. Diese Forderung gewinnt nun weiter an Bedeutung. Die GdP wird Innenminister Reul deshalb noch einmal an sein Wort erinnern und sich dafür einsetzen, dass auch künftig keine Stunde Mehrarbeit verfällt.
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