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Mehrarbeitsstunden vor Verjährung gerettet!

Beharrlichkeit der GdP und des PHPR zahlt sich wieder aus

Foto: Stephan Hegger/GdP
Foto: Stephan Hegger/GdP

Seit Sommer diesen Jahres hat die GdP gemeinsam mit dem PHPR in vielen Gesprächen die Problematik der drohenden Verjährung der Mehr arbeitsstunden nach § 61 LBG platziert. Ziel war dabei eine möglichst frühzeitige Klärung der Frage, um die jährliche Unsicherheit unserer Kolleg:innen mit Blick auf den möglichen Verfall zum Jahresende gar nicht erst aufkommen zu lassen. Mit aktuellem Erlass hat das Innenministerium nun den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich der Mehrarbeitsstunden erklärt. Im Einzelnen wurden dabei folgende Regelungen getroffen:

Mehrarbeitsstunden mit Entstehungszeitraum vor 2015:

    - Verzicht auf Einrede für ein Jahr, Ausgleich durch Freizeit oder Auszahlung bis einschl. 31.12.2022.

Mehrarbeitsstunden mit Entstehungszeitraum in 2015:
    - Verzicht auf Einrede für ein Jahr, Ausgleich durch Freizeit oder Auszahlung bis einschl. 31.12.2022.

Mehrarbeitsstunden mit Entstehungszeitraum in 2016:
    - Kein weiterer Verzicht, Ausgleich durch Freizeit oder Auszahlung entsprechend letztjährigem Erlass weiterhin bis einschl. 31.12.2022.

Mehrarbeitsstunden mit Entstehungszeitraum in 2017:
    - Verzicht auf Einrede für ein Jahr, Ausgleich durch Freizeit oder Auszahlung bis einschl. 31.12.2022.

Mehrarbeitsstunden mit Entstehungszeitraum in 2018:
    - Verzicht auf Einrede für ein Jahr, Ausgleich durch Freizeit oder Auszahlung bis einschl. 31.12.2022.

GdP-Position: LAK hätten Debatte überflüssig machen können:

Mit dem aktuellen Erlass hält Minister Reul sein Wort, dass unter ihm keine „Überstunde“ unserer Kolleg:innen verfallen würde. Ob es ein solches Versprechen auch in der kommenden Legislaturperiode geben wird, darf bezweifelt werden. Mit den kurz vor der Einführung stehenden Langzeitarbeitszeitkonten (LAK) hätte diese Problematik durch angemessene Erstbebuchungsmöglichkeiten ein für alle Mal erledigt werden können. Darauf verzichtet die Landesregierung aber zumindest kurzfristig. Die GdP wird sich mit dem PHPR dennoch weiter dafür einsetzen, dass keine Stundenguthaben unserer Kolleg:innen der Verjährung zum Opfer fallen!

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