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Modulare Qualifizierung mit strukturellen Verbesserungen

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Nach vielen Gesprächen haben sich unsere Vertreterinnen und Vertreter im Polizeihauptpersonalrat mit ihren langjährigen Forderungen zur modularen Qualifizierung durchgesetzt. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass die bisherige Befristung des Programms aufgehoben und es damit verstetigt wird. Damit können unsere Kolleginnen und Kollegen ihre berufliche Entwicklung verlässlich planen. Weiterhin hat das Ministerium angekündigt, die bisherige Deckelung der Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A14 aufzuheben. Damit ist es Absolventen der modularen Qualifizierung künftig grundsätzlich möglich, bis zur Besoldungsgruppe A16 befördert zu werden. Dabei wird künftig jährlich bis zu 12 Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit gegeben, sich durch die modulare Qualifizierung dienstlich weiterzuentwickeln. Die nun durchgesetzte Erhöhung der Stärke geht dabei auch nicht zu Lasten der Kapazitäten im Regelaufstieg. Diese bleiben unverändert bei 30 Stellen pro Jahr. Die nun erzielten Ergebnisse zeigen nochmals, dass die enge Zusammenarbeit zwischen dem PHPR und der GdP sich auszahlt.

Forderung: Ausweitung des Bewerberkreises auf A12

Die nun erzielten Verbesserungen tragen dazu bei, dass die modulare Qualifizierung für unsere Kolleginnen und Kollegen an Attraktivität gewinnt und dem Personalmangel in der Laufbahngruppe 2.2 entgegengewirkt werden kann. Dennoch wird die GdP gemeinsam mit dem PHPR weiter daran arbeiten, wie auch in der Allgemeinen Inneren Verwaltung den Bewerberkreis auf Kolleginnen und Kollegen in der Besoldungsgruppe A12 auszuweiten. Warum hier für den Bereich der Polizei eine Differenzierung eingezogen wird, ist weiter nicht erklärbar.
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