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Modulare Qualifizierung wird 2020 auf 16 Funktionen erweitert

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Das Innenministerium hat dieses Jahr erstmals 11 Stellen für die Modulare Qualifizierung in den Laufbahnabschnitt III geschaffen. Weil das nicht reicht, um den massiven Personalmangel im höheren Dienst auszugleichen, hatte die GdP frühzeitig darauf gedrängt, diese neue Möglichkeit für den Aufstieg in den höheren Dienst auszuweiten. Dieser Forderung ist das Innenministerium jetzt gefolgt und hat für das kommende Jahr 16 Funktionen für die Modulare Qualifizierung vorgesehen. Dadurch sollen Spitzenkräfte des gehobenen Dienstes, die bereits seit Jahren Führungserfahrung gesammelt haben, auch ohne ein Studium an der DHPol in den höheren Dienst aufsteigen können.

Ausschreibung für 2020 folgt zeitnah

Der Modulare Aufstieg ist für folgende 16 Funktionen möglich:

· PP Bielefeld, Leiterin/Leiter Führungsstelle Verkehr

· PP Bochum, Leiterin/Leiter Führungsstelle Kriminalität

· PP Düsseldorf, Leiterin/Leiter Führungsstelle Verkehrsinspektion 3

· PP Essen, Leiterin/Leiter Bereitschaftspolizei/Polizeisonderdienste

· LR Gütersloh, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· PP Hagen, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· LR Lippe, Leiterin/Leiter Leitungsstab

· LR Mettmann, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· PP Mönchengladbach, Leiterin/Leiter Führungsstelle Gefahrenabwehr

· LR Paderborn, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· PP Recklinghausen, Leiterin/Leiter Führungsstelle Polizeiinspektion 1

· LR Rhein-Erft-Kreis, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· LR Rhein-Kreis-Neuss, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· LR Steinfurt, Leiterin/Leiter Leitungsstab

· LR Viersen, Leiterin/Leiter Direktion Verkehr

· LR Wesel, Leiterin/Leiter Führungsstelle Direktion Gefahrenabwehr

Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren

Folgender Ablauf ist für das Verfahren vorgesehen:

· Am Auswahlverfahren können Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte teilnehmen, die zum Stichtag 01.10.2020 die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 23 Abs. 1 LVOPol erfüllen,

· eine Dienstzeit von mindestens 3 Jahren in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 (LG 2.1) verfügen

· sowie vor dem 01.10.2017 in dieses Amt ernannt wurden.

· Berücksichtigt werden nur Bewerberinnen und Bewerber, die eine Bewertung 5 Punkten im Gesamtergebnis haben.

· Zu diesem Zwecke ist eine Anlassbeurteilung für den Zeitraum vom 01.06.2017 bis zum 31.10.2019 zu erstellen.

Ablauf des Qualifizierungsverfahrens

· Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber absolvieren eine dreimonatige Modulare Qualifizierung. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt unmittelbar die Besetzung der Funktion des Laufbahnabschnitts III.

· Nach erfolgreichem Abschluss einer dreimonatigen Erprobungszeit erfolgt die Ernennung zur Polizeirätin bzw. zum Polizeirat oder zur Kriminalrätin bzw. zum Kriminalrat.

· Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14.

Bewerbungen sind bis zum 27.12.2019 dem LAFP in einfacher Ausfertigung auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Auswahltermine sind für die 4. Und 5. Kalenderwoche 2020 (20.-31.01.2020) vorgesehen und werden aus einer persönlichen Vorstellung sowie einem ca. 45-minütigen strukturierten Einzelinterview bestehen.

Für den potentiellen Bewerberkreis findet am 25.11.2019 in der Aula des LAFP NRW, Selm, eine Informationsveranstaltung statt.

GdP: Weitere Ausweitung in den kommenden Jahren erforderlich

Die nun geschaffenen Funktionen sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des höheren Dienstes in der Polizei. Um in Zukunft genug gut qualifizierte Kolleginnen und Kollegen für den höheren Dienst zu gewinnen, muss der Modulare Aufstieg weiter ausgebaut werden.


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