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Musterantrag zur Anerkennung von Rüstzeiten jetzt bei den GdP-Kreisgruppen erhältlich!!

Musterantrag zur Anerkennung von Rüstzeiten jetzt bei den GdP-Kreisgruppen erhältlich!! - Foto: GdP

Nach übereinstimmender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (2 K 7656/12 vom 26.11.2013 und 2 K 8397/12 vom 05.08.2014), Köln (19 K 2090/10 vom 21.09.2012) und Gelsenkirchen (1 K 5929/12 vom 29.09.2014) sind Rüstzeiten von durchschnittlich 12 Minuten gutzuschreiben, wenn die Einsatzbereitschaft zu Schichtbeginn aus dienstlichen Gründen notwendig ist, bzw. erwartet wird und der ständigen Praxis in der Dienststelle entspricht.

Wie am 25.09.2014 angekündigt, ist der Musterantrag zur Sicherung der Ansprüche ab heute über die GdP-Kreisgruppen erhältlich. Da die Praxis landesweit deutliche Unterschiede bei der Anerkennung der Rüstzeiten aufweist, muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Antragsstellung des einzelnen Kollegen lohnt, bzw. ob der Antrag angepasst werden muss. Aus diesem Grund kann der Musterantrag auch nicht zentral zur Verfügung gestellt werden, sondern soll nur über die jeweilige Kreisgruppe verteilt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind daher gehalten, sich für die Anerkennung ihrer Rüstzeiten an die jeweiligen GdP-Kreisgruppen vor Ort zu wenden.
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