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Musterverfahren „geschlossene Einsätze“: Revision zugelassen!

Foto: GdP
Foto: GdP

In dem Musterverfahren über Bereitschaftszeiten aus den Jahren 2011 und 2012 hat die GdP einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Revision zugelassen.

Erfolg in erster Instanz

Schon im Jahr 2014 hatten wir wegen der Anerkennung von Bereitschaftszeiten aus Castor-Einsätzen ein Musterverfahren begonnen. Die über den GdP-Rechtsschutz begleitete Klage richtete sich auf die Festschreibung dieser Zeiten aus geschlossenen Einsätzen als Dienstzeit 1:1. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatten wir damit in erster Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann aber der Berufung des Landes NRW stattgegeben und dabei die Revision nicht zugelassen.

Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich

Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde war nun erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Juli 2021 die Revision zugelassen. Das Verfahren wird dort nun als Revisionsverfahren fortgesetzt.

Wir bleiben dran und werden euch über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten!

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