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Pressemitteilung

NRW plant E-Scooter-Einsatz für die Polizei

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Im innerstädtischen Bereich sollen die Polizisten in NRW ihren Weg zum Einsatzort in Zukunft mit dem E-Scooter zurücklegen, statt mit dem Streifenwagen. Das hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus dem Innenministerium erfahren. Die Benutzungspflicht von E-Scootern gilt für alle Einsätze bis zu einer Entfernung von drei Kilometern. Alternativ können sich die Polizistinnen und Polizisten auch zu Fuß auf den Weg machen oder den öffentlichen Nahverkehr benutzen, heißt es in einem heute bekanntgewordenen Erlass. Ausnahmen von der E-Scooter-Pflicht soll es nur geben, wenn es um die Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr geht, nicht aber bei normalen Einsätzen wie der Aufnahme von Verkehrsunfällen ohne Verletzte oder die Aufklärung eines Wohnungseinbruchs.

Die Begründung des Innenministeriums: Durch den Umstieg vom Streifenwagen auf den E-Scooter leistet die Polizei einen Beitrag zur CO2-Reduzierung in den Innenstädten und zur Kostenreduzierung. Außerdem würde die Fitness der Beamten gestärkt. Dass die Menschen dadurch eventuell länger warten müssen, bis die Polizei am Einsatzort eintrifft, sei dem gegenüber zu vernachlässigen.

Die GdP hält die neue E-Scooter-Pflicht für die Polizei für eine interessante, zukunftsweisende Idee, fordert aber, dass den Beamten klappbare E-Scooter zur Verfügung gestellt werden, die sich überall mit hinnehmen lassen. „Wenn die Polizisten ihre E-Scooter überall mitnehmen können, statt lange nach einem geeigneten Abstellplatz zu suchen, geht’s einfach schneller“, begründet der GdP-Vorsitzende Michael Mertens die Forderung seiner Gewerkschaft. Zudem sollten die Polizisten mit einem Helm ausgerüstet werden, in den ein Blaulicht integriert ist. „Wenn’s doch mal schnell gehen muss, müssen Polizisten auch auf dem E-Scooter mit Sonderrechten zum Einsatzort fahren“, betont Mertens. „Ohne Blaulicht geht das nicht.“
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