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NRW zahlt Arbeitgeberzuschuss für Entgeltumwandlung

Gute Nachrichten für Tarifbeschäftigte

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Viele Tarifbeschäftigte in NRW haben zusätzlich zu der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst durch die VBL auch noch eine private Zusatzversorgung in Form der Entgeltumwandlung abgeschlossen. Grundlage hierfür ist der TV - EntgeltU - B/L. Danach können Teile des monatlichen Gehalts zum Zwecke der Altersversorgung während der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsfrei bei der VBL eingezahlt werden. Für diese umgewandelten Beträge spart aber auch der Arbeitgeber seine anteiligen Sozialversicherungsanteile ein, was sich insbesondere bei den gesetzlichen Rentenansprüchen negativ für den Beschäftigten auswirkt. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und geregelt, dass 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die jeweilige Versorgungseinrichtung abgeführt werden müssen. Denn durch die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten sollen diese und nicht die Arbeitgeber begünstigt werden. Zunächst betraf diese Verpflichtung des Arbeitgebers nur Entgeltumwandlungen durch Neuverträge ab 2019. Seit Januar 2022 gilt diese Verpflichtung auch für die älteren, vor dem 01. Januar 2019 abgeschlossenen Verträge!

Rückwirkende Zahlung in NRW zum 01.01.2022

Eine tarifvertragliche Vereinbarung über den Zuschuss zur Entgeltumwandlung ist in der Vergangenheit am Widerstand der TDL gescheitert, welche den Arbeitgeberzuschuss prozentual absenken wollte. Dies wurde von der GdP und den DGB - Mitgliedsgewerkschaften aber abgelehnt. Dabei vertritt der Arbeitgeber die Auffassung, der Arbeitgeberzuschuss sei eine freiwillige Leistung. Die GdP und die DGB-Gewerkschaften sind hier anderer Meinung und haben die Zahlung in Höhe von 15 % durchgesetzt. Seitens des Finanzministeriums in NRW wurde uns nun auf unsere Nachfrage mitgeteilt, dass das Land NRW die Zahlung an die VBL im Dezember rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 veranlasst hat. Das Jahr 2023 fängt daher für den Tarifbereich mit dieser guten Nachricht an.

Tarif-News zum Download.
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