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Pressemitteilung

Nach dem Kölner Böller-Urteil müssen auch andere Bundesligavereine entschiedener gegen Gewaltfans vorgehen

Foto: Michael Gohl
Foto: Michael Gohl
Düsseldorf.

Nach einer heute gefällten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, muss ein Fan des 1. FC Köln, der vor drei Jahren bei einem Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Böller in die Zuschauertribüne geworfen und dabei sieben Menschen verletzt hat, seinem Verein mehr als 20 000 Euro als Schadensersatz zahlen. Der Täter muss damit einen Teil der Vereinsstrafe übernehmen, zu der der Deutsche Fußballbund den Bundesligaverein verurteilt hatte. Zuvor war er bereits in einem Strafverfahren von einem anderen Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem jetzt ergangenen Urteil ein Signal, das auf alle Störer ausstrahlen wird. „Mit dem Kölner Böller-Urteil ist erstmals ein gewalttätiger Fußballfan dazu verurteilt worden, auch für die finanziellen Folgen seiner Tat geradezustehen“, lobte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert die Gerichtsentscheidung. „Wenn das Vorgehen des 1. FC Köln Schule macht, und auch andere Bundesliga-Vereine gewalttätige Störer in den eigenen Reihen konsequent für den von ihnen verursachten Schaden in Haftung nehmen, wird das zu deutlich weniger Gewalt in den Stadien führen“, sagte Plickert.

In der Vergangenheit hatte die GdP immer wieder darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Fußballfans absolut friedlich ist. „Die Probleme gehen von einer relativ kleinen, bundesweit rund 15 000 Fans umfassenden Gruppe aus, die nicht am Fußball, sondern an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit anderen Fans interessiert sind. Das Kölner Böller-Urteil gibt den Vereinen ein neues Instrument an die Hand, um gegen diese Gewaltfans in den eigenen Reihen konsequent vorzugehen. Das müssen die Vereine nutzen“, sagte Plickert.
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