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Nach zähen Verhandlungen ist der Tarifabschluss ein erster Schritt zur Stärkung des öffentlichen Dienstes!

Foto: Michael Grigat/GdP
Foto: Michael Grigat/GdP

Am 28. Februar 2019 begann in Potsdam die dritte Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (öD) waren wieder vertreten durch ver.di, GdP, GEW und IG BAU sowie durch die dbb tarifunion. Am Samstag, in den späten Abendstunden, einigten sich die Gewerkschaften nach sehr zähen und schleppenden Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.

Der Abschluss gilt rückwirkend ab dem 01.01.2019 und läuft bis zum 30.09.2021.

Im Einzelnen sieht der Abschluss wie folgt aus:


1. Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen

Der Tarifvertrag sieht folgende Erhöhungen des Gesamtvolumens vor:
  • 3,2 Prozent ab 1. Januar 2019, mind. 100 €
  • 3,2 Prozent ab 1. Januar 2020, mind. 90 €
  • 1,4 Prozent ab 1. Januar 2021, mind. 50 €

Es erfolgt eine Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um insgesamt 10,6 Prozent.

Bewertung der GdP:

Die GdP bewertet den Abschluss in der Summe als insgesamt positiv. Durch einen Abschluss von 7,8 Prozent konnte der Abstand zu Bund und Kommunen deutlich verringert werden. Insgesamt ist der Abschluss höher als der Tarifabschluss 2017 und ab dem Jahr 2021 haben alle Beschäftigten der Länder mindestens 2.880 Euro mehr im Jahr zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass es den Gewerkschaften gelungen ist, die Atomisierung (Zerstückelung) des Arbeitsvorganges zu verhindern. Denn hätten sich die Arbeitgeber in diesem Fall durchgesetzt, wäre die Arbeit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes herabgewertet worden, was ggf. im ganzen Land zu Herabgruppierungen hätte führen können. Das galt es unbedingt zu verhindern.


2. Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte erhöhen sich wie folgt:
  • zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro
  • zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro

Die Erhöhung der Tarifentgelte für Praktikantinnen und Praktikanten sieht wie folgt aus:
  • zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro
  • zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro

Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten hat sich außerdem um einen weiteren Urlaubstag auf insgesamt 30 Tage erhöht.

Bewertung der GdP:

Auch die Entgelterhöhung in der Ausbildung und im Praktikum bewertet die GdP positiv. Hier kommt es zu einem deutlichen Gehaltssprung. Mit der Erhöhung des Urlaubsanspruchs laufen die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten endlich gleich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das war nach Ansicht der GdP auch längst überfällig.


3. Höhergruppierung

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht.
Bewertung der GdP:

Den Gewerkschaften ist es in den harten Verhandlungen nicht gelungen, die stufengleiche Höhergruppierung durchzusetzen, da die Arbeitgeber sich jede Verbesserung auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teuer bezahlen lassen wollten. Umso wichtiger ist es, dass die Gewerkschaften eine Erhöhung der Garantiebeträge erreichen konnten. Die Verdreifachung der Garantiebeträge ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ist nach Ansicht der GdP das Mindeste, was die Arbeitgeber anbieten mussten, damit eine Höhergruppierung sich im Portemonnaie der Beschäftigten auch bemerkbar macht.

Die GdP wird sich natürlich weiterhin für eine stufengleiche Höhergruppierung einsetzen.


4. Entzerrung der EG 9

Mit Abschluss des Tarifvertrages wird die Entgeltgruppe 9 nun in 9a und 9b aufgespalten.
Die „kleine EG9“ wird zukünftig die 9a sein. Für sie gelten die gleichen Stufenlaufzeiten wie bei der ursprünglich „großen EG 9“. Außerdem wird die 9a auch 6 Stufen haben.
Die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird Entgeltgruppe 9b.

Bewertung der GdP:

Die GdP begrüßt die Einführung der 9a (ursprünglich „kleine EG“) mit regulären Stufenlaufzeiten. Die Neustrukturierung der EG 9 war nach Ansicht der GdP längst überfällig. Durch die Einführung der neuen Entgeltgruppe 9a erfahren die Beschäftigten deutliche finanzielle Vorteile gegenüber der alten „kleinen EG9“.

Wie genau eine Überführung der Bestandbeschäftigten aussieht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Die GdP wird sich aber für eine zügige Umsetzung einsetzten.


5. Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019 – 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Das bedeutet, dass die Entgelterhöhungen auf die Auszahlung der Jahressonderzahlung keine Anwendung finden.

Bewertung der GdP:

Die GdP hält diese Vorgehensweise nicht für den richtigen Schritt. Dennoch mussten auch auf Seiten der Gewerkschaften Zugeständnisse gemacht werden, da man sich andernfalls nicht geeinigt und auf die vielen Vorteile hätte verzichten müssen.


6. IT-Bereich

Für die Beschäftigten im IT-Bereich wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Übernahme der Regelungen der Entgeltordnung VKA geben.

Bewertung der GdP:

Die GdP begrüßt die Vereinfachung der Eingruppierung der IT-Fachkräfte. Die Anhebung der Eingruppierung von Beschäftigten mit Hochschulabschluss in mindestens EG 10 ist ein wichtiger Schritt. Dies hätte nach Ansicht der GdP aber unverzüglich geschehen müssen, es ist nicht nach vollziehbar, warum damit bis 2021 gewartet werden muss.


7. Fazit

Die Gewerkschaften hatten mit erbittertem Widerstand der Arbeitgeber zu kämpfen. Trotzdem ist es uns gelungen, auch die Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu bewegen.

Dennoch: Der Abschluss ist nur der erste Schritt in die richtige Richtung. Die GdP wird sich weiterhin und nicht zuletzt in den kommenden Tarifverhandlungen 2021 für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und eine Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes einsetzen.

Neben der Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und die Pensionärinnen und Pensionäre wird sich die GdP dafür einsetzen, dass die neu eingestellten Fachleute auch entsprechend angemessen bezahlt werden und das Bestandspersonal die Möglichkeit bekommt sich entsprechend zu qualifizieren.
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