Neue Beihilfeverordnung: GdP-Forderung umgesetzt!
Grenze für „wirtschaftliche Selbstständigkeit“ wird angehoben
GdP-Forderung: Verjährung, KDP, Höchstbeträge
Die aktuell vorgelegten Anpassungen sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt eine Reihe von Forderungen unbehandelt. Hierzu gehört, dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung beihilferechtlicher Ansprüche nach § 13 Abs. 3 BVO NRW weiter bei lediglich 24 Monaten liegt. Die Ansprüche im Versorgungsrecht wurden im Rahmen der Dienstrechtsmodernisierung auf drei Jahre erhöht. Der Beihilfeanspruch kann ebenfalls als Versorgungsanspruch angesehen werden, sodass auch hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren gelten sollte. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wird ebenso wenig angegangen, wie die Anpassung der in der Anlage 5 zur BVO festgeschriebenen Höchstbeträge für Leistungen der Beihilfe. Die GdP wird weiter darauf drängen, dass hier strukturelle Verbesserungen für unsere Kolleg:innen erzielt werden.