Neue EGO IKT, Antragsschluss am 31.12.2021
Veränderungen in der EGO NRW Teil II, 11. Beschäftigte in der IKT
Bitte beachtet dabei die folgenden Punkte:
- Es erfolgt keine automatische Überprüfung der bisherigen Eingruppierung. Eine Höhergruppierung kommt nur dann in Betracht, wenn ihr dies ausdrücklich beantragt.
- Entsprechende Anträge für eine Höhergruppierung müssen unbedingt spätestens bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag am 31.12.2021 beim Arbeitgeber eingegangen ist. Nach Ablauf dieser Antragsfrist ist ein Anspruch auf Höhergruppierung aufgrund der Überleitung ausgeschlossen.
- Ergibt sich aufgrund des Antrages eine höhere Eingruppierung, so erfolgt diese rückwirkend zum 01.01.2021.
Solltet ihr noch Fragen zur neuen EGO IKT haben, wendet euch gerne vertrauensvoll an eure Tarifvertreter in den Personalräten und den Kreisgruppen vor Ort oder an die Geschäftsstelle. Informationen zur neuen Eingruppierungs-Systematik findet ihr auch in unseren Video-Beiträgen auf der Homepage im Bereich Tarif.