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Neue Freistellungs- und Urlaubsverordnung

Neue Freistellungs- und Urlaubsverordnung - Foto: GdP

Die neue Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV) tritt voraussichtlich zum 30. Oktober in Kraft. Damit wird die GdP Forderung, den für die Tarifbeschäftigten erreichte Urlaubsanspruch von 30 Tagen auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen, umgesetzt. Die neue FrUrlV enthält aber darüber hinaus auch noch weitere Neuerungen: Insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es wichtige Fortschritte.

Von der Ausweitung des Sonderurlaubsanspruchs zur Betreuung kranker Kinder bis hin zur Möglichkeit, einen Teil des Jahresurlaubs anzusparen und so längere Auszeiten zu ermöglichen. Ebenfalls durchsetzen konnte sich die GdP mit der Forderung, den Freistellungsanspruch für Bevollmächtigte im Disziplinarverfahren wieder ausdrücklich in der Verordnung zu verankern.

Ein weiterer Erfolg der GdP: Die Bestimmung, nach der Beamtinnen und Beamte auch während ihres Urlaubs eine Erreichbarkeit sicherstellen müssen, entfällt zukünftig.

Alles Wichtige findet sich in der GdP-INFO zur neuen FrUrlV.
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