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Neues Polizeigesetz ist Vorbild für andere Länder

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Ankündigung der SPD-Landtagsfraktion, das neue Polizeigesetz für NRW morgen im Landtag zu unterstützen. „Die Polizistinnen und Polizisten brauchen für ihr Handeln eine rechtliche Grundlage, die nicht nach jeder Landtagswahl ständig verändert wird, sondern langfristig Bestand hat. Deshalb ist es gut für die Sicherheit in unserem Land, dass die SPD das neue Polizeigesetz mittragen will“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Die Zustimmung der SPD zum neuen Polizeigesetz ist vor allem Thomas Kutschaty zu verdanken, der als Fraktionsvorsitzender lange dafür geworben hat, den Schutz der Bevölkerung vor Straftaten parteitaktischen Überlegungen gegenüber den Vorrang einzuräumen“, ergänzt Mertens. „Aber auch CDU und FDP haben sich deutlich bewegt, in dem sie ihren ursprünglichen, am bayerischen Polizeigesetz angelehnten Gesetzentwurf entschärft haben.“

Mertens erinnerte zudem daran, dass die Eingriffsbefugnisse der Polizei verhältnismäßig sein müssen, damit sie nicht nur in der Bevölkerung mitgetragen werden, sondern auch einer möglichen Überprüfung durch die Gerichte standhalten. „Das ist nach den mehrfachen Korrekturen am ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU und FDP der Fall. Deshalb hat das neue Polizeigesetz für NRW gute Chancen, zum Vorbild für die Polizeigesetze der anderen Bundesländer zu werden“, sagte Mertens.

Mit dem neuen Polizeigesetz wird in NRW das Instrument der strategischen Fahndung eingeführt, das der Polizei die Möglichkeit gibt, Personen oder Fahrzeuge beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zeitlich befristet zu kontrollieren. Eine Videoüberwachung einzelner Plätze und Straßenabschnitte soll in Zukunft möglich sein, wenn dort mit dem Begehen zahlreicher Straftaten zu rechnen ist. Bislang musste es bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Straftaten gekommen sein. Im Rahmen der Terrorabwehr bekommt die Polizei zudem die Möglichkeiten, auf die noch nicht verschlüsselten Handykommunikationsdaten von Tatverdächtigen zugreifen zu können. Terroristische Gefährder sollen außerdem beim Vorlegen konkreter Tatsachen auf richterliche Anordnung hin bis zu zwei Wochen im Polizeigewahrsam festgehalten werden können, um so einen drohenden Anschlag zu verhindern.
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