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News 2021

 alt=Foto: GdP/Kreisgruppe Düsseldorf

Bei der Arbeit infiziert? Corona als Arbeitsunfall/Berufskrankheit

Einige Berufsgruppen sind durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Dazu zählen insbesondere Beschäftigte, die in einem direkten, längeren bzw. sehr nahen Kontakt zu Menschen stehen, die mit dem Corona-Erreger infiziert oder sogar erkrankt sind, also auch Beschäftigte im Polizeidienst bei bestimmten Einsatzbedingungen. Hierunter fallen z. B. Krankentransport- und Rettungsdienste, aber auch Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren. Sollte es bei diesen zu einer COVID-19 Erkrankung kommen, kommt eine Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall oder sogar als Berufskrankheit in Betracht. Der Vorteil einer Anerkennung liegt bei den Tarifbeschäftigten in den deutlich besseren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung begründet.

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 alt=Foto:_ GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

Fürsorgepflicht in Corona-Zeiten

In den vergangenen Monaten haben sich erwartungsgemäß Fälle gehäuft, in denen sich Kolleginnen und Kollegen im Dienst mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Im Rahmen des täglichen Dienstes ist es nämlich weder möglich, den erforderlichen Abstand einzuhalten, noch den direkten Kontakt zu anderen Menschen zu verhindern. Dennoch werden Anträge von Kolleginnen und Kollegen auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall häufig mit der Begründung abgelehnt, es bestehe eine Pandemielage und die Infektion stelle demnach eine Allgemeingefahr dar. Eine gesteigerte Bedrohung für den Polizeivollzugsdienst ist nach Ansicht des Dienstherrn also nicht erkennbar. Das hat mit einer Fürsorgepflicht nichts zu tun! Wer aufgrund seiner Tätigkeit engen Kontaktsituationen mit Menschen ausgesetzt ist, darf im Falle einer Infektion nicht mit den Folgen einer Erkrankung alleine gelassen werden. Die GdP hat zu diesem Zwecke bereits Musterverfahren ausgewählt und klagt diese aktuell durch.

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 alt=Foto: Manfred Vollmer/GdP

Umbrüche gestalten: Ohne Konzepte geht das nicht!

Die Arbeit bei der Polizei steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Die längst überfällige Digitalisierung der Arbeit, der Abbau der überlangen Arbeitszeiten, die Schaffung fairer Aufstiegschancen, die Überwindung krank machender Arbeitsbedingungen und der deutliche Nachholbedarf bei der Bezahlung müssen endlich angegangen werden! Ohne klare Konzepte geht das nicht!

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GdP startet digitales Bildungsprogramm

Es ist Pandemie und ihr möchtet euch trotzdem fortbilden? Dann nutzt unser neues digitales Bildungsprogramm!

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Beamtennews

 alt=Foto: Kreisgruppe Düsseldorf/GdP

Langzeitausbeutungskonten?!

Im August letzten Jahres hat Innenminister Reul verbindlich erklärt, dass bei der Polizei endlich Langzeitkonten eingeführt werden, um Überstunden dauerhaft gegen Verfall zu sichern und Beschäftigten mehr Flexibilität zu ermöglichen.

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 alt=Foto: GdP

Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Ausweitung der Kinderkrankentage auch auf Beamtinnen und Beamte in NRW

Bereits Anfang dieses Jahres hat der Bund erkannt, dass die Betreuung der Kinder während der weiter andauernden Pandemiephase eine enorme Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt und die Ausweitung des Anspruchs auf die sog. „Kinderkrankentage“ für das Jahr 2021 beschlossen. Die GdP hat im Nachgang zu dieser Entscheidung gemeinsam mit dem DGB mit Nachdruck eine zügige Übernahme der Regelungen auch für unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in NRW gefordert, da hier gleichermaßen Betreuungsprobleme vorherrschen. Dieser Forderung ist die Landesregierung nachgekommen und hat in der gestrigen Kabinettssitzung die erforderliche Anpassung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung beschlossen.

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Manfred Vollmer/GdP

Polizeigewahrsam: Anwendung von unmittelbarem Zwang bleibt Aufgabe von Polizisten

Düsseldorf.

Auch in Zukunft müssen in NRW alle Aufgaben im Polizeigewahrsam, die mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang verbunden sind, von Polizisten wahrgenommen werden. Tarifbeschäftigte dürfen nur eingesetzt werden, wenn es dabei nicht zu Eingriffen in die Grundrechte der vorübergehend im Gewahrsam festgehaltenen Personen kommt. Möglich sind aber Identitätsfeststellungen, Durchsuchung und Sicherstellung von Sachen und allgemeine Befragungen. Das geht aus dem geänderten Entwurf für die geplante Gewahrsamsvollzugsverordnung für NRW hervor, den das Innenministerium vorgelegt hat.

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 alt=Foto: Manfred Vollmer/GdP

KiPo-Zulage kommt mit Verspätung

Bereits nach der Sommerpause hatte die Politik die Einführung einer Zulage für die besondere Belastungen der Kolleginnen und Kollegen beschlossen, die tagtäglich mit der Aufarbeitung von Delikten der Kinderpornographie sowie des Kindesmissbrauches (KiPo) betraut sind. Nach dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf soll die Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich rückwirkend zum 01.01.2021 ausgezahlt werden.

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 alt=Foto: GdP/KG Rhein-Erft-Kreis

Schluss mit Durchwurschteln!

Während sich die Politik längst auf eine Verschärfung der Corona-Regeln einstellt, tut die Polizei so, als wäre die Pandemie schon so gut wie vorbei. Das Innenministerium gefährdet dadurch nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern letztlich auch die Einsatzfähigkeit der Polizei. Wer von Bürgerinnen und Bürgern und der Privatwirtschaft Einschränkungen zum Pandemieschutz fordert, muss das auch im öffentlichen Dienst vorleben.

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 alt=Foto: GdP

Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet

Bedingt durch das Corona-Maßnahmenpaket müssen Eltern aktuell oftmals die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen, die im Zuge des Lockdowns wegen Kita- und Schulschließungen zu Hause bleiben. Der Gesetzgeber hat die Nöte der Eltern erkannt und will aus diesem Grund für das Jahr 2021 für gesetzlich Versicherte den Leistungsrahmen des Kinderkrankengeldes ausweiten. Die GdP begrüßt diese dringend erforderliche Planbarkeit der Kinderbetreuung für die Tarifbeschäftigten in Pandemiezeiten. Gleichzeitig fordern wir aber eine Übernahme der neuen Regelungen auch für die Beamten, die bei der Kinderbetreuung mit denselben Problemen wie die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer konfrontiert sind. Nachstehend die Einzelheiten:

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Präsenzseminare bis zum Sommer ausgesetzt

Die Gesundheit aller Kolleginnen und Kollegen steht für die GdP klar im Vordergrund. Auch wir müssen einen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen. Aus diesem Grund hat der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand der GdP entschieden, dass alle Präsenzseminare bis zu den Sommerferien ausgesetzt werden.

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 alt=Foto: GdP/Märkischer Kreis

Wo bleibt das Impfkonzept für die Polizei?!

Polizisten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, können sich nach der Coronavirus-Impfverordnung mit hoher Priorität impfen lassen. Noch ist es nicht gelungen, allen Personen mit höchster Priorität ein Impfangebot zu machen. Aber das wird nicht mehr lange dauern und dann kommt es auf eine gute Organisation an, damit den in Frage kommenden Polizisten ein entsprechendes Angebot gemacht werden kann. Mit Nachdruck hat die GdP Innenminister Reul bereits in der ersten Januarwoche aufgefordert, jetzt schnell ein Konzept vorzulegen, damit klar geregelt ist, wer sich wann und wo impfen lassen kann, wenn es so weit ist.

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Markus Robert zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt

Düsseldorf.

Der Beirat der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat heute den Recklinghäuser Ersten Polizeihauptkommissar Markus Robert (53) zum stellvertretenden Landesvorsitzenden der GdP gewählt. Zuvor hatte Markus Robert, der seit dem Sommer des vergangenen Jahres auch Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Polizei im Düsseldorfer Innenministerium (PHPR) ist, dem Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand bereits als ordentliches Mitglied angehört. Die Wahl zum stellvertretenden Landesvorsitzenden ist wegen der Corona-Pandemie in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgt.

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 alt=Foto: ©mikkelwilliam_iStock.com

Events 2021 – Aktion mal ganz anders

Für alle GdP-Mitglieder gibt es auch in 2021 tolle Aktionen und Veranstaltungen. Mit Rücksicht auf das aktuelle Infektionsgeschehen rund um Covid 19 gibt es von Januar bis April digitale Angebote. Vom Home-Workout über das Online Escape Game Diamantenfieber bis zu einem virtuellen Lauftreff. Neu sind in diesem Jahr auch das GdP-Sommerfest für die ganze Familie und der GdP-Spieleabend. Hier heißt es „back to the roots“ mit Flippern, Kickern und Co.

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Deutlicher Zuwachs trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Düsseldorf.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im vergangenen Jahr erneut einen deutlichen Mitgliederzuwachs erzielt. Ende Dezember zählte die GdP, die ausschließlich Polizistinnen und Polizisten, Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte der Polizei organisiert, in NRW 44 811 Mitglieder. Das sind noch einmal 1100 Mitglieder mehr als im Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2016 sind es sogar 5000 Mitglieder mehr.

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