Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich durch die heute verkündete Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zum Hambacher Forst in ihrer Forderung bestätigt, dass politische Konflikte politisch gelöst werden müssen – und nicht auf Kosten der Polizei. „Wir haben bereits im August 2018 gefordert, dass erst die Politik über die Zukunft der Energiepolitik entscheiden muss, bevor die Polizei in Marsch gesetzt wird. Wäre Minister Reul diesem Rat gefolgt, wäre der Polizei ein politisch hoch umstrittener Großeinsatz erspart geblieben“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
2660 jungen Menschen haben in dieser Woche in NRW ihre Ausbildung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar begonnen. So viele, wie nie! Für die GdP sind die Anwärterinnen und Anwärter Kolleginnen und Kollegen von Anfang. Schon seit Mittwoch hat deshalb die Junge Gruppe der GdP an allen Ausbildungsbehörden der Polizei Infostände aufgebaut, um die Neuen zu begrüßen. Unter dem Motto „360 Grad. Rund um für dich da!“ bieten die Mitglieder der Junge Gruppe jede Menge Infos und praktische Tipps, die für den erfolgreichen Studienstart hilfreich sind.
Die Tarifrunde rückt näher, und es wird keine einfache. „Die Arbeitgeber haben schon vorab einen richtig großen Brocken auf den Tisch gelegt, eine Kampfansage“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende René Klemmer an diesem Donnerstag (2. September 2021) beim Tarif-Forum des nordrhein-westfälischen Landesverbandes. Er geht davon aus, dass im Laufe der Verhandlungen auch die Beschäftigten ganz direkt gefordert sein könnten: „Ihr müsst dann auf die Straße gehen – zeigen, welchen Nerv die Arbeitgeber getroffen haben.“
Unmittelbar im Vorfeld der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Innenminister Herbert Reul aufgefordert, die Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten an der Massendatenabfrage bei fast 13 000 Telefonnummern, auf die die Polizei bei den Ermittlungen wegen der rechtsextremen Chats von Beschäftigten der Polizei gestoßen war, endlich umzusetzen. Der Großteil der betroffenen Personen hatte mit den rechtsextremen Chats überhaupt nichts zu tun. In einem bereits Ende Juli an Innenminister Reul gerichteten Schreiben hatte die Datenschutzbeauftragte des Landes die Weiterleitung der Handynummern an zahlreiche Ermittlungsstellen als rechtswidrig kritisiert.
Die Übernahme von Führungsaufgaben gegenüber anderen Beschäftigten muss sich auch bei der Polizei lohnen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb, dass in NRW für alle Polizistinnen und Polizisten der Besoldungsgruppe A 13, die eine Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Beamten der gleichen Besoldungsgruppe innehaben, eine Amtszulage eingeführt wird, mit der die von ihnen erbrachte zusätzliche Leistung honoriert wird. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits seit dem vergangenen Jahr für die Bundespolizei.
Gestern Nachmittag wurde unter Beteiligung der GdP in der Bundestarifkommission von ver.di die Forderung für die kommende Tarifrunde festgelegt. Betroffen sind nicht nur die rund 800 000 Beschäftigten der Länder. Das Ergebnis spielt auch eine entscheidende Rolle für die rund 2 Millionen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, wenn es später um die Übernahme geht.
„Passt?! Sonst wird's passend gemacht“ – unter diesem Motto ist heute die Landesfrauenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Zum ersten Mal im Hybrid-Format: Wie bereits bei den vorausgegangenen Personengruppenkonferenzen der Jungen Gruppe und der Seniorengruppe waren von den 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur die Kandidatinnen für den Landesfrauenvorstand, die Mitglieder der Antragsberatungskommission, Vertreter des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands und der Bundes-GdP sowie ein kleines Orga-Team der Geschäftsstelle vor Ort. Der Großteil der 75 weiblichen Delegierten aus den Kreisgruppen wurde dagegen digital zugeschaltet.
Seit Oktober 2017 steht Kirsten Böhm-Salewski an der Spitze der Frauengruppe der GdP. Heute wurde sie auf der – erstmals in Hybridform durchgeführten – Landesfrauenkonferenz in Gladbeck einstimmig für weitere vier Jahre in ihrer Funktion bestätigt. Auch ihre zwei Stellvertreterinnen Anne Strunk (BV Arnsberg) und Julie Janetzko (BV Detmold) und Schriftführerin Sonja Galatsch-Perry (BV Düsseldorf) wurden ebenfalls wiedergewählt. Als Beisitzerinnen vervollständigen zudem Nicole Jörißen (BV Arnsberg), Kerstin Kowalewski (BV Münster), Michaela Willig (BV Köln), Meike Cürten (BV Köln) und Patricia Nubi (BV Detmold) in den nächsten vier Jahren den Landesfrauenvorstand.
Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf für die Neufassung der Beihilfeverordnung NRW, wird eine maßgebliche Forderung der GdP umgesetzt: Die Grenze, anhand derer die „wirtschaftliche (Un-) Abhängigkeit“ von Ehegatt:innen von Beihilfeberechtigten beurteilt wird, soll auf 20.000 Euro angepasst und dynamisiert werden. Bisher lag dieser Wert seit den 1980er Jahren im Wesentlichen unverändert bei 18.000 Euro. Die GdP begrüßt diese Anpassung ausdrücklich, da sie der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung trägt. Hierbei darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass in den kommenden Jahren ein immer höherer Teil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt wird. Die Anpassung der Höchstgrenzen wird damit dauerhaft ein Thema bleiben, an dem die GdP arbeiten wird.
Als weitere Anpassung wird künftig auch die Unterbringung einer Begleitperson beihilfefähig sein, soweit eine Unterbringung im Krankenhaus aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Neben weiteren Verbesserungen einzelner Leistungsposten, werden Entscheidungsvorbehalte des Finanzministeriums abgeschafft. Damit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Verfahren künftig unbürokratisch und effektiv abgewickelt werden können.
Nach den erfolgreichen Personalrats- und JAV-Wahlen folgen im Oktober die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder(TV-L). Noch stimmen die Gewerkschaften ihre Forderungen, mit denen sie in die Verhandlungen gehen werden, intern ab. Aber bereits jetzt ist klar: Es werden keine leichten Tarifverhandlungen werden. Und das nicht nur wegen Corona. Denn die Bundesländer haben angekündigt, dass sie erst dann bereit sind, ein Tarifangebot auf den Tisch zu legen, wenn die Gewerkschaften vorher Zugeständnisse bei der Definition Arbeitsvorganges machen. Würden sich die Gewerkschaften darauf einlassen, könnte das bei vielen Beschäftigten zu massiven Einkommensverlusten führen.
Mit Anträgen zur Beibehaltung des Beihilferechts, zur besseren Absicherung der APS-Aktiven und zum Ausbau des Bildungsangebots für die Senioren ist heute Nachmittag die Landesseniorenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Mit ihren Anträgen setzten die Vertreter der Seniorengruppe der GdP ein deutliches Signal, dass sie sich auch in Zukunft in die Diskussion über die Interessen der ehemaligen Beschäftigten bei der Polizei aktiv einmischen werden.
Wer bei der Polizei gearbeitet hat, bleibt ihr oft ein Leben lang verbunden. Auch über das Pensions- und Rentenalter hinaus. Nicht von ungefähr spielt deshalb die Seniorengruppe, die sich nicht nur um den Zusammenhalt der ehemaligen Beschäftigten der Polizei, sondern auch um deren soziale Belange kümmert, in der GdP eine besondere Rolle. Mehr als neun Jahre war Bernhard Heckenkemper (79), als Landesseniorenvorsitzender ihr wichtigstes Gesicht. Mit der Wahl von Udo Linnenbrink (64) zum neuen Landesseniorenvorsitzenden nimmt diese Aufgabe in Zukunft ein Vertreter der jüngeren Generation wahr.
Es ist wieder soweit! Mit Bestehen der letzten Prüfungen werden bis Ende August 1800 Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihr dreijähriges Bachelorstudium bei der Polizei erfolgreich abschließen. Anschließend werden sie auf ihre neuen Behörden verteilt. Damit alles reibungslos funktioniert, arbeitet das LAFP seit Monaten auf Hochtouren. Trotzdem: Bei der Vielzahl der neuen Kommissarinnen und Kommissare ist es nicht immer möglich, jeden Wunsch im Nachersatzverfahren zu berücksichtigen Und da kommt die von der GdP initiierte Tauschbörse der Polizeihauptjugend- und Auszubildendenvertretung (PHJAV) ins Spiel. Auch in diesem Jahr konnte sie erfolgreich Härtefälle verhindern.
Gut studieren von Anfang an – das ist das Ziel von allen, die am 1. September an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) ihre dreijährige Ausbildung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar starten. Damit das Studium reibungslos verläuft, steht die GdP allen jungen Kolleginnen und Kollegen von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite. Von ersten Tipps und Infos zum Studienverlauf und zu den einzelnen Lehrinhalten, bis zur späteren Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Und mit Events und Veranstaltungen zum Kennenlernen der anderen Anwärterinnen und Anwärter. Denn niemand studiert gerne für sich alleine.
Trotz des Ausfalls der meisten Großveranstaltungen in Folge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr in NRW nicht gesunken. Bei den schweren Körperverletzungen, bei Mord- und Totschlagsversuchen gab es sogar einen Anstieg. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Lagebild zur Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte für 2020. Danach wurden im vergangenen Jahr 18 140 Polizistinnen und Polizisten Opfer eines gewalttätigen Angriffs. 2019 waren es mit 18 541 Opfern nur unwesentlich mehr. 402 Beamten wurden leicht verletzt, 308 sogar schwer. Die Zahl der Mord- und Totschlagsversuche stieg zudem von 4 auf 9 Fälle. Ein Beamter erlag seinen schweren Verletzungen.
Unmittelbar nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen hat die GdP gemeinsam mit dem PHPR auf eine rasche Regelung zur Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für betroffene Kolleg:innen gedrängt. In einer ersten Einschätzung hatte das Ministerium noch auf die allgemeinen Regelungen verwiesen, nach denen „aus besonderen Anlässen“ eine Freistellung für drei Arbeitstage möglich gewesen wäre. Unter Verweis auf die Regelungen des Bundes hat insbesondere der PHPR dargelegt, dass dies nicht annähernd ausreicht, um die Folgen der Flutkatastrophe aufzuarbeiten. Mit Erfolg: Nach dem nun vorgelegten Rundschreiben ist grundsätzlich eine Freistellung für fünf Arbeitstage möglich. In besonderen Härtefällen, nämlich bei unmittelbarer und schwerer Betroffenheit, kann darüber hinausgehend eine Freistellung für bis zu 20 Arbeitstage erfolgen. Die Regelungen gelten dabei gleichermaßen für verbeamtete wie auch tarifbeschäftigte Kolleg:innen.
In einem mit Rechtsschutz der GdP begleiteten Fall hatte unser Mitglied nach einer Verletzung im Dienst einen Titel gegen den Schuldner über ein Schmerzensgeld erwirkt. Der Schuldner war allerdings kurze Zeit nach Erlangung des Titels verstorben. Etwaige Erben konnten nicht ausfindig gemacht werden. Eine Zwangsvollstreckung war daher nicht möglich.
Bereits mit Schreiben vom 22. März 2021 hatte die GdP die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (LDI) gebeten, eine rechtliche Bewertung der Ermittlungshandlungen der „BAO Janus“ abzugeben. Hintergrund war, dass die GdP Zweifel im Hinblick auf die Einschlägigkeit der Rechtsgrundlagen, auf den Umfang der Abfrage und Weitergabe, aber insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hatte. Die LDI hat nun nach intensiver Prüfung die Position der GdP vollumfänglich bestätigt. Demnach bestand für die Weitergabe der Daten keinerlei Rechtsgrundlage.
In dem Musterverfahren über Bereitschaftszeiten aus den Jahren 2011 und 2012 hat die GdP einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Revision zugelassen.
Mit diversen Abfragen an die Kreispolizeibehörden hatte das Ministerium versucht, eine belastbare Grundlage zur Ermittlung der Quoten für die Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 59 des Landesbesoldungsgesetzes zu finden. Aufgrund fehlerhaften Zahlenmaterials hat sich die Auszahlung der Zulage allerdings abermals verzögert. Die GdP hat hier gemeinsam mit dem PHPR immer wieder darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Regelung und damit eine schnelle Auszahlung gewährleistet werden muss. Nun kann endlich Vollzug gemeldet werden: Die Quoten sind verbindlich ermittelt. Die Auszahlung soll zeitnah, spätestens aber bis zum 15.08.2021 erfolgen.