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Pressemitteilung

Einstweilige Anordnung soll schnell Klarheit über die Beamtenbesoldung bringen

Einstweilige Anordnung soll schnell Klarheit über die Beamtenbesoldung bringen
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den vom Landtag im Sommer beschlossenen Ausschluss des größten Teils der Beamten von der Einkommenserhöhung im öffentlichen Dienst für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Sie hat deshalb heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in fünf Musterverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt. Damit will die GdP erreichen, dass die Beamten nicht so lange auf eine Erhöhung ihrer Bezüge warten müssen, bis irgendwann das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat, dass Beamte nicht pauschal von der Einkommenserhöhung im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden dürfen.

„Wir sind überzeugt, dass die Entscheidung der Landesregierung, den Großteil der Beamten in diesem und im kommenden Jahr deutlich schlechter zu behandeln als die Tarifbeschäftigten, verfassungswidrig ist. Aber es kann nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen womöglich jahrelang warten müssen, bis Karlsruhe endgültig entscheidet, wie die Leistung der Beamten vergütet wird“, betonte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. Dass bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe Jahre vergehen können, zeigt der bereits seit zehn Jahren schwelende Rechtsstreit über die Streichung des Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes für die Beamten. „Auf die Antwort des Bundesverfassungsgerichts, ob die bereits 2003 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Kürzungen rechtmäßig sind, warten wir bis heute“, kritisiert Plickert. Das Verfahren wurde immer wieder wegen anderer, angeblich dringenderer Rechtsfragen zurückgestellt.

„Folgt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Antrag der GdP, würde sich die Dauer des Rechtsstreits über die Beamtenbesoldung erheblich verkürzen. Das wäre im Interesse aller Beteiligten“, betonte der GdP-Vorsitzende. Parallel zu den heute gestellten Anträgen auf einstweilige Anordnung wird die GdP Musterklagen gegen das Besoldungsanpassungsgesetz einreichen.

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