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Pressemitteilung

Bundesregierung setzt GdP-Forderung nach eigenständigem Unterbringungsrecht für Sexualstraftäter um

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Ankündigung von Union und FDP, ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexual- und Gewalttäter außerhalb der bestehenden Haftanstalten zu schaffen, begrüßt. „Mit der Entscheidung, gefährliche Straftäter auch nach der Verbüßung ihrer Haft festzuhalten, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Anderer ausgeht, entschärft die Bundesregierung eine tickende Zeitbombe“, erklärte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Bereits seit Anfang des Jahres hatte die Gewerkschaft der Polizei immer wieder ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter gefordert. Dieser Forderung wollen Union und FDP mit ihrem heute beschlossenen Kompromiss zur Sicherheitsverwahrung offenbar nachkommen.

Richter fordert zudem, dass es auch für die bereits entlassenen, gefährlichen Straftäter eine zwangsweise Unterbringung geben muss, wenn sie nicht therapiewillig sind. „Auch hier gilt Opferschutz vor Täterschutz“.
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