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Pendlerpauschale rauf, Reisekosten müssen folgen

Erhöhung der Pendlerpauschale auf 35 Cent ab dem 21. Km beschlossen

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Gemeinsam mit der Erhöhung der Mineralölsteuer hat der Gesetzgeber die stufenweise Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen. Ab 2021 können Berufspendler im Rahmen der Steuererklärung ab dem 21. Km 35 Cent je Kilometer geltend machen. Die finanzielle Belastung der ohnehin schon belasteten Berufspendlerinnen und -pendler soll nicht weiter ansteigen. Die Pauschale wird dazu in den kommenden Jahren sukzessive angehoben, bis hin zu 38 Cent je Kilometer ab dem Jahre 2024.

Reisekosten: Keine Anpassung an diese Entwicklung

Die GdP begrüßt diesen Schritt. Gleichzeitig verwundert aber, dass die Erstattungssätze im Landes- und Bundesreisekostengesetz nicht in entsprechendem Umfang an diese Erhöhung angepasst wurden. Bei Dienstreisen mit dem Privat-Kfz können also weiterhin, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, grundsätzlich lediglich 30 Cent je Km geltend gemacht werden.

Forderung: Erhöhung der Erstattungssätze im Reisekostenrecht

Die Fahrtkosten der Kolleginnen und Kollegen, auch im Rahmen von Dienstreisen, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Erstattungssätze im Reisekostenrecht hingegen, sind weitgehend unverändert geblieben. Hier ist eine Anpassung, mindestens an die aktuellen Entwicklungen im Einkommenssteuergesetz, zwingend erforderlich.

Unabhängig hiervon solltet ihr bereits jetzt, im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, die erhöhten Sätze der Pendlerpauschale geltend machen, soweit euch dieser Anspruch zusteht. Konsultiert hierzu im Zweifel einen Steuerberater oder nutzt die speziell auf euch zugeschnittene Steuersoftware unter www.steuererklaerung-polizei.de zu vergünstigten GdP-Konditionen.
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