Polizei muss bei Probeläufen zum autonomen Fahren von Anfang an eingebunden werden
Foto: GdP
Düsseldorf.
Bislang wird die Polizei in Probeläufe zum autonomen Fahren in NRW nur unzureichend eingebunden, darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Blick auf den in dieser Woche gestarteten Testlauf zum Einsatz eines automatisch fahrenden Auslieferungsroboters für einen Multimediahändler in Düsseldorf hingewiesen. Nach Informationen der GdP ist bislang noch völlig ungeklärt, wie die Geräte zum Beispiel auf polizeiliche Absperrungen reagieren und ob sie sich bei der Begegnung mit einem Einsatzfahrzeug, das mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, richtig verhalten. „Wenn der Roboter mitten auf der Kreuzung stehen bleibt, weil er ein Polizeifahrzeug erkannt hat, behindert er nur die Rettungskräfte, die dadurch wertvolle Zeit verlieren“, erläutert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert das Problem.
Grundsätzlich stellt sich auch bei Auslieferungsrobotern die Frage, wer bei einem Unfall die Verantwortung für das autonom fahrende Fahrzeug trägt. „Je häufiger autonome Fahrzeuge eingesetzt werden, desto häufiger wird es auch zu Unfällen kommen“, prognostiziert Plickert. „Hierauf ist unsere Rechtsordnung nicht vorbereitet.“ Die GdP drängt deshalb darauf, dass die offenen Rechtsfragen geklärt werden, bevor sich Auslieferungsroboter im Straßenverkehr bewegen können. „Auch die Auslieferungsroboter sind im öffentlichen Straßenraum unterwegs. Deshalb dürfen Testläufe nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung genehmigt werden, sondern der Sicherheitsaspekt muss von Anfang an einen hohen Stellenwert haben“, fordert Plickert.
Anders als bei Versuchen zum sogenannten teilautonomen Fahren ist bei den Robotern im Zweifelsfall kein menschlicher Fahrer mehr an Bord, der in kritischen Situationen eingreifen kann.
„Deshalb sind hier sehr hohe Sicherheitsstandards gefordert“, betont der GdP-Vorsitzende.
Heute früh haben in ganz NRW Polizisten Schnelltests an die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ausgeliefert, damit die Schulen trotz steigender Corona-Zahlen nicht sofort wieder schließen müssen.
Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) plant das Düsseldorfer Innenministerium massive Kürzungen bei der Fortbildung für die Kriminalpolizei.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht davon aus, dass auf Grund des gestern von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekannt gegebenen neuen Impfplans in den kommenden vier Wochen der Großteil der knapp 30 000 Polizistinnen und Polizisten, die in NRW draußen auf der Straße im Einsatz sind, gegen Covid-19 geimpft sein wird.
Mehr als 60 000 Verdachtsfälle von Kinderpornografie werden jedes Jahr vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) in den USA an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet, weil die Täter aus Deutschland amerikanische Server genutzt haben.
Als krasse Fehlentscheidung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die heute von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekanntgegebene Entscheidung kritisiert, die Lehrer in NRW bevorzugt gegen Corona zu impfen und dafür den Schutz der Polizistinnen und Polizisten nach hinten zu schieben.
Immer häufiger werden in NRW Polizisten, die in Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt sind, von potentiellen Straftätern und ihren Unterstützern zu Hause aufgesucht und bedroht.
Auch in Zukunft müssen in NRW alle Aufgaben im Polizeigewahrsam, die mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang verbunden sind, von Polizisten wahrgenommen werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekanntgegebene Reihenfolge bei der Corona-Schutzimpfung, nach der der größte Teil der Polizisten erst in der zweiten Jahreshälfte geimpft werden soll, als krasse Fehlentscheidung kritisiert.
Als überfällig hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung von Innenminister Herbert Reul (CDU) bewertet, die Suspendierung von sieben Polizisten aus Essen, gegen die zu Unrecht wegen des Verdachts der Verbreitung rechtsradikaler Bilder ermittelt worden war, aufzuheben.
Fünf Tage nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Suspendierung einer Essener Polizisten für rechtswidrig erklärt hat, die vor sieben Jahren in einer Chatgruppe eine Hitler-Parodie erhalten hat, hat das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) heute die Suspendierung von weiteren acht Mitglieder der sogenannten Essener Chatgruppe aufgehoben.
Nach der Aufhebung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber einer Polizeibeamtin sieht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) durch die Eilentscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt.
Nach einer in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Polizei die Einhaltung eines Tempolimits auch über eine längere Strecke messen und nicht nur punktuell.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den heute auf Initiative von CDU und FDP vom Landtag beschlossenen Antrag zur Stärkung der Wertebildung in der Polizei.