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Pressemitteilung

Polizeigesetz eignet sich nicht für parteiinternes Gezänk

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Enttäuscht reagiert die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) auf die Diskrepanzen zwischen der Partei- und der Fraktionsspitze der SPD in NRW bezüglich des veränderten Entwurfs zum neuen Polizeigesetz. Michael Mertens, GdP-Landesvorsitzender: „Das Polizeigesetz ist neben dem Strafrecht die wichtigste Arbeitsgrundlage der Polizei. Es sollte möglichst auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. Aufgrund unserer Gespräche mit der SPD-Landtagsfraktion glaubten wir, dass dieser Konsens nun gefunden und der Gesetzentwurf auf einem guten Weg sei. Umso enttäuschter sind wir, dass diese wichtige Arbeitsgrundlage nun zum Gegenstand parteiinterner Auseinandersetzungen wird.“

Zuvor war bekannt geworden, dass der Parteivorsitzende der SPD NRW, Sebastian Hartmann, anders als der Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty, den von Innenminister Herbert Reul vorgelegten, veränderten Entwurf des Polizeigesetzes für nicht zustimmungsfähig hält. Mertens weiter: „Wir sprechen üblicherweise über parlamentarische Vorgänge mit der Fraktion der jeweiligen Partei. Wir setzen voraus, dass deren Positionen mit der Parteispitze rückgekoppelt sind.“

Für das Polizeigesetz wünscht sich Mertens, dass es möglichst bald die parlamentarischen Hürden nehmen kann: „Die Polizei in NRW braucht eine rechtsstaatliche, moderne und verlässliche Arbeitsgrundlage. Der jetzt vorgelegte Entwurf trägt aus unserer Sicht den Bedenken Rechnung, die in der Expertenanhörung genannt wurden.“
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