Pressemitteilung
Polizisten können Blutproben ab sofort eigenständig anordnen
Mit dem neuen Erlass setzt NRW eine im August vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung der Strafprozessordnung um, nach der die Anordnungskompetenz zur Entnahme einer Blutprobe bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer von den Gerichten auf die Staatsanwaltschaft und die Polizei verlagert worden war. Trotz der Gesetzesänderung waren die Polizisten in NRW bislang gehalten, sich vor der Entnahme einer Blutprobe mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzten. Dieser Umweg entfällt jetzt.
In seinem Erlass weist der Justizminister darauf hin, dass die Anordnungskompetenz zur Entnahme einer Blutprobe nach der vom Bundestag geänderten Rechtslage Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich gleichrangig zustehe. Aus verfahrensökonomischen Gründen halte er es für sinnvoll, den Polizeibehörden im Falle eines Anfangsverdachts auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer grundsätzlich die Entscheidung über die Anordnung einer Blutprobe zu überlassen.
In seinem Erlass weist der Justizminister darauf hin, dass die Anordnungskompetenz zur Entnahme einer Blutprobe nach der vom Bundestag geänderten Rechtslage Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich gleichrangig zustehe. Aus verfahrensökonomischen Gründen halte er es für sinnvoll, den Polizeibehörden im Falle eines Anfangsverdachts auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer grundsätzlich die Entscheidung über die Anordnung einer Blutprobe zu überlassen.