Pressemitteilung
Polizisten und Rettungssanitäter bei Corona-Verdacht vorrangig testen
„Wir wollen keine Sonderregelung für die Polizisten, aber wir müssen sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei nicht dadurch eingeschränkt wird, dass die betroffenen Beamten womöglich mehrere Tage auf die Möglichkeit warten müssen, auf einen Corona-Verdacht getestet zu werden“, begründet der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Michael Maatz die Forderung nach einer schnellen Zulassung zum Corona-Test. „Passiert das nicht, sind womöglich ganz Dienstgruppen der Polizei vorübergehend nicht einsatzbereit. Das sollten wir in der jetzigen Situation vermeiden“, ergänzte er.
Nach Einschätzung der GdP müssen auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Beschäftigte in Arztpraxen und Krankhäusern bei Verdacht auf eine Corona-Infektion vorrangig getestet werden.
Nach Einschätzung der GdP müssen auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Beschäftigte in Arztpraxen und Krankhäusern bei Verdacht auf eine Corona-Infektion vorrangig getestet werden.