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Pressemitteilung

Polizisten und Rettungssanitäter bei Corona-Verdacht vorrangig testen

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

In den letzten Tagen häufen sich in NRW die Fälle, in denen auch bei Polizisten ein Anfangsverdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Bis der Verdacht ausgeräumt ist, können die betroffenen Polizisten keinen Dienst versehen. Das kann auch für ganze Dienstgruppen zutreffen. Sollten die Fallzahlen der von einem Corona-Verdacht betroffenen Polizisten weiter steigen, könnte dadurch die Funktionsfähigkeit der Polizei eingeschränkt werden. Um das zu verhindern, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Innenministerium aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Polizisten, bei denen ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, vorrangig zum Test zugelassen werden.

„Wir wollen keine Sonderregelung für die Polizisten, aber wir müssen sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei nicht dadurch eingeschränkt wird, dass die betroffenen Beamten womöglich mehrere Tage auf die Möglichkeit warten müssen, auf einen Corona-Verdacht getestet zu werden“, begründet der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Michael Maatz die Forderung nach einer schnellen Zulassung zum Corona-Test. „Passiert das nicht, sind womöglich ganz Dienstgruppen der Polizei vorübergehend nicht einsatzbereit. Das sollten wir in der jetzigen Situation vermeiden“, ergänzte er.

Nach Einschätzung der GdP müssen auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Beschäftigte in Arztpraxen und Krankhäusern bei Verdacht auf eine Corona-Infektion vorrangig getestet werden.
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