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Rangordnungswert auf 46,0 festgelegt

Rangordnungswert 2011
Düsseldorf.

Für die 327 Polizeibeamtinnen und -beamten, die am 1. September als Laufbahnbewerber gemeinsam mit den 1400 Direkteinsteigern ein Bachelor-Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) beginnen, hat das Innenministerium jetzt den Rangordnungswert festgelegt: Berücksichtigt werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren mindestens 46,0 Punkte erreicht haben. Für die Aufsteiger gilt die gleiche Studienordnung wie für die Direkteinsteiger. Weil die Aufsteiger über eine langjährige Alltagserfahrung in der Polizeiarbeit verfügen, entfallen für sie allerdings die Praktikaphasen während des Studiums. In dieser Zeit absolvieren sie Dienst in ihrer Herkunftsbehörde.

Die GdP sieht in der Zulassung von Laufbahnbewerbern zum nachträglichen Studium ein wichtiges Instrument, um Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erstausbildung bei der Polizei noch ohne Studium absolviert haben, einen Aufstieg bei der Polizei zu ermöglichen. Weil die Möglichkeit des Laufbahnwechsels wegen der inzwischen erfolgten Umstellung der Polizeiausbildung auf einen Diplom- bzw. ab 2008 auf den Bachelor-Studiengang in den kommenden Jahren auslaufen wird, rät die GdP allen Kolleginnen und Kollegen, die Führungsfunktionen bei der Polizei übernehmen wollen, sich frühzeitig vor dem nächsten Bewerbungsschluss für das nachträgliche Studium zu bewerben.
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