Rangordnungswert auf 46,0 festgelegt
Die GdP sieht in der Zulassung von Laufbahnbewerbern zum nachträglichen Studium ein wichtiges Instrument, um Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erstausbildung bei der Polizei noch ohne Studium absolviert haben, einen Aufstieg bei der Polizei zu ermöglichen. Weil die Möglichkeit des Laufbahnwechsels wegen der inzwischen erfolgten Umstellung der Polizeiausbildung auf einen Diplom- bzw. ab 2008 auf den Bachelor-Studiengang in den kommenden Jahren auslaufen wird, rät die GdP allen Kolleginnen und Kollegen, die Führungsfunktionen bei der Polizei übernehmen wollen, sich frühzeitig vor dem nächsten Bewerbungsschluss für das nachträgliche Studium zu bewerben.