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Reisekostenrecht wird angepasst

Aber: Chance zu struktureller Verbesserung verpasst

Foto: Sven Vüllers
Foto: Sven Vüllers
Düsseldorf.

Im Juni hat die GdP die Anpassung des Landesreisekostengesetzes an das geänderte Einkommensteuergesetz gefordert. Jetzt hat die Landesregierung die maßgeblichen Vorschriften geändert. Die neuen Regeln gelten ab dem 01.01.2022. Obwohl einzelne Änderungen begrüßenswert sind, wurde die Chance vertan, strukturelle Verbesserungen in das Gesetz einzuarbeiten.

Das ändert sich:

- Die Unterscheidung zwischen „Dienstreise“ und „Dienstgang“ und damit die Sonderregelungen für Dienstgänge wird aufgehoben.
- Reisekostenabrechnungen erfolgen grundsätzlich ohne Belege. Diese müssen nur für Rückfragen aufgehoben werden.
- Privat-Kfz, Zug oder Flugzeug: Bei der Wahl der Reisemittel spielen künftig neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte eine Rolle.
- Genehmigungen von Dienstreisen können künftig digital und bei Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort auch mündlich angeordnet und genehmigt werden.
- Die bisherige „30-Kilometer-Regelung“ entfällt.

Hier besteht weiter Handlungsbedarf:

- Das neue Gesetz sieht vor, dass Dienstreisen entbehrlich sein können, soweit ein Ausweichen auf digitale Formate möglich ist. Die GdP hat angemahnt, dass diese Regelung nicht zur faktischen Abschaffung von Dienstreisen führen darf.
- Die Aufbewahrungsfrist für Belege ist mit sechs Monaten deutlich zu lang bemessen.
- Der Erstattungssatz pro gefahrenem Kilometer liegt mit 0,30 Euro weiter unter den 0,35 Euro im Einkommensteuergesetz.

Die News zum Download.
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