Reisekostenrecht wird angepasst
Aber: Chance zu struktureller Verbesserung verpasst
Das ändert sich:
- Die Unterscheidung zwischen „Dienstreise“ und „Dienstgang“ und damit die Sonderregelungen für Dienstgänge wird aufgehoben.- Reisekostenabrechnungen erfolgen grundsätzlich ohne Belege. Diese müssen nur für Rückfragen aufgehoben werden.
- Privat-Kfz, Zug oder Flugzeug: Bei der Wahl der Reisemittel spielen künftig neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte eine Rolle.
- Genehmigungen von Dienstreisen können künftig digital und bei Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort auch mündlich angeordnet und genehmigt werden.
- Die bisherige „30-Kilometer-Regelung“ entfällt.
Hier besteht weiter Handlungsbedarf:
- Das neue Gesetz sieht vor, dass Dienstreisen entbehrlich sein können, soweit ein Ausweichen auf digitale Formate möglich ist. Die GdP hat angemahnt, dass diese Regelung nicht zur faktischen Abschaffung von Dienstreisen führen darf.- Die Aufbewahrungsfrist für Belege ist mit sechs Monaten deutlich zu lang bemessen.
- Der Erstattungssatz pro gefahrenem Kilometer liegt mit 0,30 Euro weiter unter den 0,35 Euro im Einkommensteuergesetz.
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