Nach einer heute ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) verstößt die unterschiedliche Mindestgröße bei der Polizei von 1,63 Meter für Frauen und von 1,68 Meter für Männer gegen das Prinzip des gleichen Zugangs zu öffentlichen Ämtern. Allerdings darf das Land einheitliche Mindestgrößen festlegen, wenn sie sachlich begründet sind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert den Innenminister auf, den Einstellungserlass bei der Polizei umgehend an die neue Rechtslage anzupassen. Zudem erwartet die GdP, dass der neue Erlass Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner als 1,63 Meter sind, nicht grundsätzlich vom Polizeidienst ausschließt, sondern für sie Ausnahmeregelungen zulässt.
„Polizisten müssen in der Lage sein, polizeiliche Maßnahmen notfalls auch mit körperlicher Gewalt durchzusetzen. Zudem müssen sie schwere Ausrüstungsgegenstände tragen und trotzdem voll beweglich sein. Deshalb ist eine einheitliche Mindestgröße von 1,63 Meter grundsätzlich richtig. Allerdings muss hiervon in begründeten Ausnahmenfällen abgewichen werden können“, sagte GdPLandesvorsitzender Arnold Plickert nach Bekanntwerden der OVG-Entscheidung. „Bewerber, die kleiner als die vorgegebene Mindestgröße sind, müssen in Ausnahmefällen die Chance bekommen, über einen Sporttest zu beweisen, dass sie trotzdem den Anforderungen des Polizeiberufs gewachsen sind“, sagte Plickert. „So, wie das in Bayern heute schon möglich ist.“
Darüber hinaus erwartet die GdP, dass sich die Bundesländer endlich auf einheitliche Mindeststandards verständigen. „Dass das OVG es als rechtlich zulässig ansieht, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Mindestgrößen gibt, heißt ja noch nicht, dass man das unterschiedlich regeln muss. Es ist nicht plausibel, dass man in dem einen Land 1,63 Meter und in einem anderen Land 1,60 Meter groß sein muss“, betonte Plickert.
Ein bitteres Beispiel für Beförderungsfrust bei der Polizei NRW: Zwei Dutzend Kolleginnen und Kolleginnen warten auf die Amtszulage A9z, einige seit Jahrzehnten.
Mit einem starken Team und bestens gerüstet geht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die im Mai anstehenden Personalratswahlen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen an.
Nach den massiven Ausschreitungen bei der Zweitliga-Begegnung Paderborn – Rostock mit insgesamt 21 Verletzten fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konsequenzen.
Mit großer Sorge betrachtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entwicklungen rund um die Frage der Unterfinanzierung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wünscht den künftigen Polizeipräsidentinnen und –präsidenten für Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Oberhausen viel Erfolg im neuen Amt und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität.
20 Prozent der Nachwuchspolizisten in NRW fallen in der Ausbildung durch, weil sie bei einer der vielen Fachprüfungen während des Studiums nicht die erforderliche Leistung erreicht haben.
Diskussionen um die Bodycam, die teils seit Jahrzehnten nicht erhöhten Zuschläge und die überlange Wochenarbeitszeit, vakante Behördenleitungen: „Bei wichtigen Polizeithemen verharren Politik und Innenminister im Ungefähren – das kann nicht so bleiben“, klagt Michael Mertens, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen.
Innenminister Herbert Reul muss Behördenleitungen bei der Polizei zügig nachbesetzen, mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) angesichts des heute angekündigten Fortgangs von Falk Schnabel.
Als Reaktion auf der Massenschlägerei von zwei verfeindeten Großfamilien in Castrop-Rauxel und Essen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Landesregierung auf, die Clan-Kriminalität nicht länger kleinzureden.
Ganz starkes Votum für die GdP: Ihre Kandidatinnen und Kandidaten haben bei den heute beendeten Wahlen 125 von landesweit 136 Sitzen in den Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen (JAV) der Polizei in NRW errungen.
In NRW sollen auch über das Jahresende hinaus schwerste Straftaten wie Terroranschläge, Mordversuche und Kindesentführungen mit Hilfe der Telefonüberwachung von Tatverdächtigen bekämpft werden können.