Rüstzeiten bleiben umstritten
Auswirkungen auf Kompromiss zu Rüstzeiten unklar
Die Schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Dennoch hat die GdP heute bereits Gespräche mit dem Innenministerium geführt. Wir gehen davon aus, dass das Innenministerium gegen das Urteil des VG Revision vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) einlegen wird. Gleichzeitig prüft das Ministerium, ob es das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die zuletzt getroffene Entscheidung des OVG vom 3. November 2016 unter diesen Umständen doch weiter betreiben wird. Weitere Gespräche werden im Laufe der kommenden Woche folgen.Gegen das Urteil des OVG hatte das Land Anfang des Jahres eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt. Diese Beschwerde war auf die Zulassung der Revision gerichtet und war aus Fristgründen vor Abschluss der Verhandlungen mit den Gewerkschaften eingelegt worden. Mit seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2017 hat das BVerwG dieser Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen. Aufgrund des mit den Gewerkschaften gefundenen Kompromisses zu den Rüstzeiten hatte das Land ursprünglich zugesagt, dieses Verfahren nicht weiter zu betreiben.
Mit dem neuen Verfahren kommt auch die Regelung der Rüstzeiten in der AZVOPol auf den Prüfstand, mit der NRW als erstes Bundesland seit dem 1.7.2017 pro Schicht 12 Minuten Rüstzeit zuerkennt.